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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />

Begleiten<strong>de</strong> <strong>Verwaltungs</strong>prüfungen/Berichtskontrollen<br />

Verfahren<br />

<strong>Verwaltungs</strong>prüfungen sind gem. COCOF-Leitlinien <strong><strong>de</strong>r</strong> KOM Pkt. 2.4 durchzuführen, bevor<br />

die entsprechen<strong>de</strong>n Ausgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> nächst höheren Stelle gegenüber geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Mittelverwendung auf Projektebene erfolgt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Umsetzungssystematik im<br />

Land <strong>Berlin</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> 1. Ebene durch die eingeb<strong>und</strong>enen Akteure (Begünstigte, ZGS, VB/TH)<br />

<strong>und</strong> dies wird mit <strong>de</strong>n im IT-Workflow organisierten Verfahren zur Aufgabenerledigung zwingend<br />

vorgegeben. Es wird dieses Verfahren <strong><strong>de</strong>s</strong>halb einleitend dargestellt, um <strong>de</strong>n Kontext<br />

zu erläutern, innerhalb <strong><strong>de</strong>s</strong>sen die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorhaben stattfin<strong>de</strong>t <strong>und</strong> so zu ver<strong>de</strong>utlichen<br />

erstens <strong>de</strong>n obligatorischen, nicht umgehbaren Charakter <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfahrensvorgaben sowie<br />

zweitens die bereits durch das IT-System inhärent produzierten Sicherheitsaspekte.<br />

Die quartalsweise Berichterstattung besteht aus einer formgeb<strong>und</strong>enen Datenerhebung (z.B.<br />

Finanzen, Teilnehmer, Unternehmen).<br />

Für einen vom Begünstigten erstellten Bericht ermittelt das System per Zufallsauswahl 10%<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> dazugehörigen Ausgabebelege, die vom Begünstigten als Belegbild zu hinterlegen sind<br />

(Upload). Erst wenn dies erfolgt ist, kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bericht zur Kontrolle <strong>und</strong> Abnahme an die Zwischengeschaltete<br />

Stelle bzw. Fachverwaltung gesen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Im Status 10 hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Begünstigte<br />

Schreibrechte; er bearbeitet seine finanzielle Abrechnung <strong>und</strong> seinen Sachbericht.<br />

Die Prüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belegangaben auf Korrektheit <strong>und</strong> Übereinstimmung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> bewilligten Kalkulation<br />

(<strong>und</strong> parallel dazu die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Belege <strong>und</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong>en För<strong><strong>de</strong>r</strong>fähigkeit) obliegt im<br />

Verfahren <strong>de</strong>n ZGS (bewilligen<strong>de</strong>n Dienststellen). Ist die Zwischengeschaltete Stelle mit <strong>de</strong>n<br />

Kosten o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Angaben im Bericht nicht einverstan<strong>de</strong>n, dann muss sie eine nochmalige<br />

Überarbeitung bzw. Korrektur verlangen, in<strong>de</strong>m sie <strong>de</strong>n Bericht zurücksen<strong>de</strong>t unter Nutzung<br />

vorgegebener Standardfehlerformulierungen, die ergänzt wer<strong>de</strong>n können. Dieser Vorgang<br />

muss so lange wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holt wer<strong>de</strong>n, bis <strong>de</strong>m Bericht <strong>und</strong> <strong>de</strong>n darin enthaltenen Angaben<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n textlichen Erläuterungen entsprechend <strong>de</strong>n Prüffragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfcheckliste seitens<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Zwischengeschalteten Stelle zugestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Erst wenn für alle vom IT-<br />

Begleitsystem zum upload ermittelten Belege die Prüfung dokumentiert ist (Prüfbeleg anlegen)<br />

<strong>und</strong> die Prüfcheckliste bestätigt wur<strong>de</strong>, kann ein Bericht an die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>/TH<br />

weitergeleitet wer<strong>de</strong>n. Zeitgleich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterleitung <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Statuswechsel <strong><strong>de</strong>r</strong> Mittelabrechnung<br />

wird durch die Zwischengeschaltete Stelle die erfolgte abschließen<strong>de</strong> <strong>und</strong> positive<br />

Prüfung an die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong>/TH bestätigt.<br />

Die Prüfchecklisten , die Standardfehler bzw. Anleitungen zu <strong>de</strong>n Prüfungen <strong><strong>de</strong>r</strong> ZGS sind im<br />

IT-Begleitsystem hinterlegt bzw. im Handbuch zur Umsetzung enthalten. Der Ablauf im IT-<br />

Begleitsystem bietet auch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> eingeb<strong>und</strong>en<strong>de</strong>n Akteursebenen ein 4-Augen-<br />

Prinzip. Nach<strong>de</strong>m die Zwischengeschaltete Stelle <strong>de</strong>m Bericht zugestimmt hat, wird er an<br />

die VB/TH weitergeleitet (Status 40). TH prüft die Anträge im Auftrag <strong><strong>de</strong>r</strong> VB nach Art. 60 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

VO 1083/2006 i.V.m. Art.13 <strong><strong>de</strong>r</strong> VO 1828/2006 abschließend. Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> VB/TH erstellten<br />

Monita müssen so lange überarbeitet wer<strong>de</strong>n, bis <strong>de</strong>m Bericht zugestimmt wer<strong>de</strong>n kann. Erst<br />

dann wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgang in <strong>de</strong>n Bearbeitungsstatus „endgeprüft“ gesetzt (Status 50). Nur die<br />

Ausgaben, die sich in dieser Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsqualität befin<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausgabenerklärung aufgenommen. Hiermit stellt die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> ihre Kontrollaufgaben,<br />

gemäß Verordnung (EG) 1083/2006, Art. 60 <strong>und</strong> Verordnung (EG) 1828/2006, Art. 13,<br />

sicher.<br />

Auf Berichtsebene sind, wie auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsebene, Fehlerchecks integriert, mit <strong>de</strong>nen nur<br />

plausible Berichte zugelassen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> letztlich die Effektivität <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfungsaktivitäten<br />

verbessert wird. Eine Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinweise <strong>und</strong> Fehler bietet relevante Informationen hin-<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 42 von 206

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