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Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des ... - Berlin.de

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<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong><br />

Die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> ist im Online-Service von www.ecg.eu GmbH integriert<br />

bezüglich zeitnaher Informationen zu Ergänzungen/Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen/Hinweisen bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Umsetzung zu För<strong><strong>de</strong>r</strong>modalitäten.<br />

Die verschriftlichten Prüfvermerke aller System- <strong>und</strong> Projektkontrollen <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfbehör<strong>de</strong><br />

einschließlich <strong><strong>de</strong>s</strong> beauftragten WP-Büros wer<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />

zeitnah zur weiteren Verwendung übergeben. Der zusätzliche Zugang zum Prüfmodul<br />

ist ebenfalls gesichert.<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> IT-Daten für eigene Prüfungs- <strong>und</strong> Kontrollzwecke.<br />

Eine zentral be<strong>de</strong>utsame Information <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> an die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong><br />

besteht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bereitstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Erstellung von Erstattungsanträgen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen<br />

Daten.<br />

2.2.7 Welche För<strong><strong>de</strong>r</strong>fähigkeitsbestimmungen hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitgliedstaat für das<br />

Operationelle Programm erlassen?<br />

Das Handbuch zur Umsetzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Operationellen Programms ESF <strong>Berlin</strong> 2007 – 2013 enthält<br />

alle relevanten Vorgaben. Zur Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verbindlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgaben <strong>und</strong> Verfahren<br />

wur<strong>de</strong> ein Senatsbeschluss gefasst (Nr. S-2062/2009 vom 12.05.2009, aktualisiert durch Nr.<br />

S-2605/2010 vom 19.01.2010).<br />

Vorgaben <strong><strong>de</strong>s</strong> B<strong>und</strong>es zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>fähigkeit bestehen keine. Die Ziel-2-Programme innerhalb<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland sind Monofonds, programmtechnische Verbindungen wie<br />

ehemals im EPPD Ziel 3 existieren nicht mehr.<br />

2.3 Falls die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> <strong>und</strong> die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> Teil <strong><strong>de</strong>r</strong>selben<br />

Einrichtung sind: Wodurch wird die Trennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Funktionen von<br />

<strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> <strong>und</strong> Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> gewährleistet?<br />

Die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> ESF ist organisatorisch von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> ESF getrennt.<br />

Die <strong>Verwaltungs</strong>behör<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>t sich im Referat `Europäische Strukturfondsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung´<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Abteilung III, die Bescheinigungsbehör<strong>de</strong> ist eine Stabsstelle beim<br />

Staatssekretär <strong><strong>de</strong>r</strong> Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie <strong>und</strong> Frauen. Durch die organisatorische<br />

Trennung ist gewährleistet, dass es keinerlei Dienst- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fachaufsicht zwischen<br />

bei<strong>de</strong>n Institutionen gibt.<br />

2.4 Öffentliches Auftragswesen, staatliche Beihilfen, Chancengleichheit <strong>und</strong><br />

Umweltschutz<br />

2.4.1 Anweisungen/Anleitungen betreffend <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n Regeln (Datum <strong>und</strong><br />

Aktenzeichen)<br />

Zur Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ist vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Beauftragung von Begünstigten<br />

durch die ZGS ein nachvollziehbares Auswahlverfahren (Markterk<strong>und</strong>ung, Interessenbek<strong>und</strong>ung,<br />

Ausschreibung u. Ä.) durchzuführen <strong>und</strong> transparent zu dokumentieren. Im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>s</strong> Verfahrens sind Min<strong><strong>de</strong>s</strong>tanfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen, Qualitätskriterien <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong><br />

Begründungen für die Nachvollziehbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahlentscheidung darzustellen. Nur die<br />

besten Begünstigten wer<strong>de</strong>n ausgewählt. Die För<strong><strong>de</strong>r</strong>vorhaben müssen übereinstimmen mit<br />

<strong>de</strong>n inhaltlichen Vorgaben <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Intentionen <strong><strong>de</strong>s</strong> ESF in <strong>de</strong>n einzelnen Prioritätsachsen<br />

<strong>und</strong> För<strong><strong>de</strong>r</strong>instrumenten.<br />

Anweisungen <strong>und</strong> Anleitungen<br />

Informationen <strong>und</strong> Vorschriften hinsichtlich <strong><strong>de</strong>s</strong> öffentlichen Auftragswesens <strong>und</strong> staatlicher<br />

Beihilfen, sowie zu Chancengleichheit, Umweltschutz <strong>und</strong> Datenschutz sind enthalten im<br />

<strong>Verwaltungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Kontrollsysteme</strong> ESF <strong>Berlin</strong> 2007-2013 Seite 55 von 206

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