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Entwicklung eines Tests zur Erfassung interkultureller ...

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DIE PRAKTISCHE ENTWICKLUNGSARBEIT 70<br />

Die Äquivalenz der Validität<br />

Wie in Kapitel 5.2.7 erläutert, wird aufgrund des enormen ökonomischen Aufwandes von<br />

Validierungsstudien die Validität des TIHK in der Arbeit von GÖTZ (2003) überprüft. Diese<br />

Arbeit wird im nächsten Abschnitt genauer dargestellt, so dass an dieser Stelle lediglich auf<br />

die inhaltliche Validität des Paralleltests eingegangen wird.<br />

Im Fall des TIHK soll die im Theorieteil hervorgehobene Fähigkeit des Perspektivenwechsels<br />

als Kernkompetenz für interkulturell kompetentes Handeln durch kulturadäquates Attribuieren<br />

messbar gemacht werden. Die Fähigkeit des kulturadäquaten Attribuierens wird in den<br />

Aufgaben von Test A unmittelbar durch die Aufgaben in Form von kritischen Interaktionssituationen<br />

getestet (vgl. Kap. 5.1). Durch das vorgegebene Antwortschema, die Antwortalternativen<br />

hinsichtlich ihrer Güte in eine Rangreihe zu bringen, ist es erforderlich, dass die Probanden<br />

die Perspektive des fremdkulturellen Interaktionspartners einnehmen, um zu<br />

beurteilen, welche Antwort die Situation am treffendsten erklärt. Aus diesem Grund kann<br />

man hier von gegebener inhaltlicher Validität sprechen.<br />

Hinsichtlich Testform B ist festzuhalten, dass diese ebenfalls aus kritischen Interaktionssituationen<br />

besteht, die aus dem gleichen Culture Assimilator Material wie Testform A zusammengestellt<br />

wurde. Demzufolge können beide Testformen als inhaltlich gleichartig betrachtet<br />

werden, was wiederum nach LIENERT UND RAATZ (1994) eine hinreichende Bedingung für<br />

gleiche inhaltliche Validität ist.<br />

Was die Übereinstimmungs- und Vorhersagevalidität betrifft, wird an späterer Stelle ausführlich<br />

auf die Arbeit von GÖTZ (2003) hingewiesen, die den Validitätskoeffizienten für die gesamte<br />

Testform an einem Außenkriterium bestimmt. Die Berücksichtigung lediglich der Gesamttestform<br />

(und nicht jeder Testform getrennt) ist gerechtfertigt, da man bei der<br />

Überprüfung der Gesamtvalidität nach LIENERT UND RAATZ (1994) davon absieht, dass 2 Parallelformen<br />

verwendet worden sind.

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