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Entwicklung eines Tests zur Erfassung interkultureller ...

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DISKUSSION 81<br />

7.2.3 Die Objektivität des <strong>Tests</strong><br />

Die Objektivität <strong>eines</strong> Test ist neben Reliabilität und Validität ein weiteres testtheoretisches<br />

Gütekriterium. Sie gibt an, inwiefern die Ergebnisse <strong>eines</strong> <strong>Tests</strong> unabhängig vom Untersucher<br />

sind. Man unterscheidet hier „Durchführungsobjektivität“, „Auswertungsobjektivität“ und<br />

„Interpretationsobjektivität“ (LIENERT & RAATZ, 1994, S.8).<br />

Die Durchführungsobjektivität betrifft die Frage, inwieweit das Verhalten des Untersuchers<br />

während der Testdurchführung das Ergebnis beeinflusst haben könnte. Bei der vorliegenden<br />

Untersuchung wurde das Testmaterial den Probanden mit nach Hause gegeben, so dass<br />

die Autorin während der Testbearbeitung nie persönlich anwesend war. Die Testanweisung<br />

war schriftlich abgefasst und für alle Probanden identisch. Die Durchführungsobjektivität hinsichtlich<br />

der Testinstruktion kann demnach als „hoch“ bezeichnet werden. Da jedoch die Bedingungen<br />

unter denen die Probanden den Test bearbeiteten, der Autorin nicht bekannt sind,<br />

ist die Durchführungsobjektivität trotzdem als kritisch zu beurteilen. Aufgrund der großen<br />

Anzahl an Probanden ist es nicht möglich, das Bearbeiten des <strong>Tests</strong> bei allen Probanden zu<br />

kontrollieren. Die hohe Paralleltest-Reliabilität spricht allerdings dafür, dass die Probanden<br />

unter vergleichbaren Bedingungen gearbeitet haben.<br />

Die Auswertungsobjektivität gibt an, inwieweit die Vergabe von Testpunkten für bestimmte<br />

Testantworten von der Person des Auswerters unabhängig ist. Im Fall des TIHK sind keine<br />

freien Beantwortungen der Fragen möglich, sondern der Proband hat lediglich die Möglichkeit,<br />

zwischen mehreren fest vorgegebenen Kategorien zu wählen. Aus diesem Grund kann<br />

festgehalten werden, dass die Auswertungsobjektivität bei dieser Art der Auswertung nahezu<br />

vollkommen verwirklicht ist. Sie könnte nur durch Fehler beim Eintragen der Lösungen des<br />

Teilnehmers in das Statistikprogramm SPSS oder durch einen Fehler dieses Auswerteprogramms<br />

geschmälert worden sein. Beides kann aufgrund mehrfacher Überprüfung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Interpretationsobjektivität besagt, dass individuelle Deutungen nicht in die Interpretation<br />

<strong>eines</strong> Testwertes miteinfließen dürfen, sie beschäftigt sich also mit der Frage, inwieweit<br />

die inhaltliche Interpretation des Gesamttestergebnisses unabhängig vom Untersucher ist.<br />

Die Interpretationsobjektivität ist dann maximal, wenn jeder numerische Wert eindeutig einer<br />

inhaltlichen Aussage zugeordnet wird. Im Fall des TIHK ergibt sich pro Proband ein numerischer<br />

Gesamtwert, dem eine inhaltliche Aussage eindeutig zugeordnet wird (vgl. Kap. 6.5),<br />

so dass man auch in diesem Fall von einer ausreichenden Interpretationsobjektivität sprechen<br />

kann.

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