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Technik<br />

ENERGIEAUSWEIS –<br />

EIN MUSS BEI VERMIETUNG, VERPACHTUNG<br />

UND VERKAUF VON IMMOBILIEN<br />

Der Energieausweis dient grundsätzlich zur Information über den<br />

energetischen Standard des Gebäudes und der haustechnischen<br />

Anlagen. Der Ausweis ermöglicht einen Vergleich und eine Beurteilung<br />

der Energieeffizienz des Gebäudes und muss darüber hinaus<br />

Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen enthalten.<br />

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz schreibt vor, dass bei Verkauf,<br />

Vermietung und Verpachtung von neu errichteten Gebäuden<br />

und Wohnungen ab 1. Jänner 2008 ein Energieausweis auszustellen<br />

ist. Ab 1. Jänner 2009 gilt diese Regelung auch für bestehende<br />

Bauten, deren Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006<br />

erteilt wurde.<br />

Seit der Energieausweis eingeführt wurde, bietet das WIFI in Kooperation<br />

mit dem Landesenergieverein (LEV) eine sachkundige<br />

Ausbildungsserie zur Erstellung von Energieausweisen an. Die<br />

Ausbildung basiert auf dem österreichischen Standard für Energieausweisschulungen<br />

und vermittelt fundiertes Fachwissen zum<br />

Thema Energieausweis.<br />

Mit dieser Ausbildung sichern Sie sich ab.<br />

Die Berechnung des Energieverbrauchs bewirkt eine Wertsteigerung<br />

oder Wertminderung des betroffenen Gebäudes. Dies ist sowohl<br />

für KäuferInnen und VerkäuferInnen sowie MieterInnen und<br />

VermieterInnen von großer Bedeutung. So sind Fehler in der Berechnung<br />

und im Berechnungsverfahren gerichtlich einklagbar,<br />

sodass jeder Aussteller solcher Energieausweise seine Kenntnisse<br />

absichern muss.<br />

Mit Abschluss dieser Fortbildungen sind Sie SpezialistIn:<br />

■ im Berechnungsverfahren<br />

■ in den rechtlichen Grundlagen<br />

■ in Energieausweisberechnungen und<br />

Interpretation vom Energieausweis –<br />

Was steht im Energieausweis und was nicht!<br />

■ in Wärmebedarfsberechnungen<br />

und Sie dokumentieren Ihr Wissen gegenüber Ihren<br />

AuftraggeberInnen.<br />

Zielgruppe<br />

Die Ausbildungen sind vor allem für jene Personengruppen von<br />

Bedeutung, die laut Gesetzgeber auch zur Ausstellung von Energieausweisen<br />

befugt sind:<br />

■ Baumeister<br />

■ Elektrotechnik<br />

■ Gas- und Sanitärtechnik<br />

■ Hafner<br />

Haus-/Wohnungsvermieter<br />

Gemeinden,<br />

Notare<br />

■ Heizungstechnik<br />

■ Kälte- und Klimatechnik<br />

■ Lüftungstechnik<br />

■ Rauchfangkehrer<br />

■ Technische Büros – Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)<br />

einschlägiger Fachrichtungen (insbesondere Bauphysik, Installationstechnik,<br />

Maschinenbau, Technische Physik, Umwelttechnik,<br />

Innenarchitektur)<br />

■ Zimmermeister<br />

Nach dem Ziviltechnikergesetz:<br />

■ Ziviltechniker mit einschlägiger Befugnis (insbesondere Architekten,<br />

Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen,<br />

Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen, Technische<br />

Physik, Verfahrenstechnik sowie Gebäudetechnik)<br />

Aussteller<br />

von Energieausweisen<br />

Modul 1: Bautechnik, Nutzerverhalten & Klimadaten ■<br />

Modul 2: Heizenergiebedarf ■<br />

Modul 3: Raumlufttechnik-, Kühltechnik- und<br />

Beleuchtungs-Energiebedarf<br />

Modul 4: Rechtliche Fragen und Auskünfte –<br />

Energieausweisberechnung anhand praktischer<br />

Beispiele und Erfahrungen<br />

Energieberater,<br />

Heizungs- und<br />

Bautechniker,<br />

Facility Manager,<br />

Projektentwickler<br />

Immobilienverkäufer,<br />

Hausverwalter,<br />

Vermögensberater<br />

■ ■ ■<br />

246 INFORMATION UND ANMELDUNG WIFI-Kundenservice: 0316 602-1234 · FAX: 0316 602-301<br />

■<br />

■ ■<br />

Modul 5: Bauthermographie – Expertenstufe 1 ■ ■

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