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BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG<br />

Sie können in der Steiermark Befähigungsprüfungen wie z.B. für<br />

Kosmetik (Schönheitspflege), Fußpflege, Massage, Spediteure einschl.<br />

der Transportagenten,Versicherungsmakler etc. ablegen. Die<br />

genauen Berufe, die aktuellen Anmeldeformulare und die aktuellen<br />

Prüfungsgebühren finden Sie unter http://wko.at/stmk/meister/<br />

Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt mit einem eigenen Formular, das Sie in<br />

der Prüfungsstelle erhalten, spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin.<br />

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem Umfang<br />

der jeweiligen Prüfung und sind unterschiedlich (genaue Information<br />

gibt es in der Meisterprüfungsstelle).<br />

Befähigungsprüfungen sind unterschiedlich aufgebaut; die genaue<br />

Struktur findet man in der jeweiligen Befähigungsprüfungsordnung.<br />

Die Prüfungen bestehen – ähnlich wie die Meisterprüfungen<br />

– aus mehreren Modulen.<br />

UNTERNEHMERPRÜFUNG<br />

WIFI – eShop: 24h online buchen: www.stmk.wifi.at/eshop<br />

Die Unternehmerprüfung ist das kaufmännische Modul der Meister-<br />

und zahlreicher Befähigungsprüfungen.<br />

Verwechseln Sie bitte die Unternehmerprüfung nicht mit der Abschlussprüfung<br />

des WIFI-Unternehmertrainings, die den Abschluss<br />

des Vorbereitungstrainings für die Unternehmerprüfung<br />

bildet.<br />

Die Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.<br />

Für die Unternehmerprüfung gibt es zahlreiche Ersatztatbestände<br />

(z.B. Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf,<br />

3-jährige Handelsschule, Handelsakademieabschluss, 3-jährige<br />

Tätigkeit als Selbstständige(r) etc.).<br />

Wir beraten Sie anhand Ihres Ausbildungsweges gerne in einem<br />

persönlichen Gespräch.<br />

Anmeldung und Prüfungsgebühren<br />

Für die Anmeldung gibt es ein spezielles Formblatt. Sie muss spätestens<br />

6 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin erfolgen.<br />

Prüfungsgebühr € 270,–<br />

(Stand 1. 1. 2010)<br />

AUSBILDERPRÜFUNG<br />

Die Ausbilderprüfung ist ein Modul aller Meister- und einiger Befähigungsprüfungen.<br />

Die Ausbilderqualifikation kann auf unterschiedlichen<br />

Wegen erbracht werden. Die häufigsten Wege sind<br />

die Absolvierung des Ausbilderkurses gem. § 29g BAG und die<br />

Absolvierung der Unternehmerprüfung (sie ersetzt die Ausbilderprüfung<br />

gem. § 20 Abs. 8 GewO). Über weitere Möglichkeiten<br />

informieren Sie die MitarbeiterInnen der Meisterprüfungsstelle.<br />

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