30.11.2012 Aufrufe

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

in Kraft treten wird. Allerdings wird diese Neuregelung <strong>des</strong> § 6 Abs. 2 RGebStV<br />

bereits seit Monaten im Vorgriff praktiziert. Wie in den anderen Bun<strong>des</strong>ländern<br />

haben sich auch in Hamburg die zuständigen Sozialdienststellen mit der GEZ<br />

auf Formulare „Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ“ geeinigt, die in<br />

PROSA erstellt werden.<br />

Die Forderung der Lan<strong>des</strong>datenschutzbeauftragten, den Adressdatenabgleich<br />

durch die GEZ zu beschränken und ohne generelle Verweisung auf § 28 <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>datenschutzgesetzes vollständig in § 8 Abs. 4 RGebStV zu regeln, wird<br />

voraussichtlich ebenfalls im 10. RÄndStV umgesetzt.<br />

16. Ausländerangelegenheiten<br />

16.1 Lesender Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz<br />

auf die Ausländerdatei<br />

Die erforderlichen Rechtsänderungen für den Zugriff auf die Ausländerdatei<br />

PaulaGo wurden geschaffen. Die Anzahl der angeschlossenen Arbeitsplätze hat<br />

sich nach der Erforderlichkeit für die Aufgabenwahrnehmung zu richten.<br />

Über das Begehren von Polizei und Verfassungsschutz, zur Bekämpfung <strong>des</strong><br />

islamistischen Terrorismus und zur Bekämpfung bestimmter Straftaten lesenden<br />

Zugriff auf das Ausländerfachverfahren PaulaGo zu nehmen, hatten wir<br />

bereits ausführlich berichtet (vgl. 20.TB, 16.2). Die rechtliche Grundlage für<br />

diesen Zugriff wurde mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausländerdatenverarbeitungsverordnung<br />

vom 24. Juli 2007 beschlossen.<br />

Unsere Empfehlungen hatten sich seinerzeit hinsichtlich der gestaffelten Zugriffsvoraussetzungen<br />

für die Polizei unter anderem an der Systematik <strong>des</strong><br />

Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) orientiert. Das AZRG ist inzwischen<br />

jedoch novelliert worden und differenziert nicht mehr nach der Art der zu übermittelnden<br />

Daten. Sämtliche Daten können nun auf Ersuchen und im Wege<br />

<strong>des</strong> automatisierten Abrufs übermittelt werden.<br />

Wir haben daher einer entsprechenden Vereinfachung auch im angestrebten<br />

Verfahren zugestimmt.<br />

Diskussionsbedarf ergab sich zu der Frage, wie viele Arbeitsplätze <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes<br />

für Verfassungsschutz mit einem Zugang zum System auszustatten<br />

wären. Während die Polizei die Erforderlichkeit für nur fünf Arbeitsplätze sah,<br />

wollte das LfV zunächst, dass dort alle Arbeitsplätze angeschlossen werden,<br />

da es keine gesonderte Einrichtung von Arbeitsplätzen zur Bekämpfung <strong>des</strong> islamistischen<br />

Terrorismus gebe.<br />

Maßstab hierfür ist die Frage, an welchen Plätzen ein so schneller Zugriff erforderlich<br />

ist, dass er im Wege <strong>des</strong> automatisierten Abrufs erfolgen muss.<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!