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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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tenschutzrechtliche Befugnisse geregelt werden. Die Behörde für Wirtschaft<br />

und Arbeit als Aufsichtsbehörde über die Handelskammer hat die Regelungen<br />

als von der Satzungsbefugnis der Kammern gedeckt angesehen.<br />

18.3 Automationsvorhaben Starter Center<br />

der Handwerkskammer Hamburg<br />

Auch Angebote zur freiwilligen Datenverarbeitung sind so datenschutzfreundlich<br />

wie möglich zu gestalten. Die dafür notwendige Einwilligung darf insbesondere<br />

nicht zu einer beliebig definierbaren Datenverarbeitung auf Vorrat genutzt<br />

werden.<br />

Im Herbst 2006 stellte uns die Handwerkskammer Hamburg das Vorhaben<br />

Starter Center für Existenzgründer vor. Das von einer privaten Firma entwickelte<br />

Verfahren wird in ähnlicher Form zum Teil seit längerer Zeit von anderen<br />

Kammern angeboten.<br />

Auf der Grundlage einer Einwilligungserklärung unterstützt das Verfahren<br />

Existenzgründer dadurch, dass es alle Angaben, die für die konkrete Existenzgründung<br />

im Einzelfall von Handwerkskammer, Verbraucherschutzamt, Agentur<br />

für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Innung und<br />

Finanzamt abgefragt werden, zusammenfasst. Alle Einzelangaben sind nur<br />

einmal in ein Metaformular einzugeben und werden daraus automatisiert in die<br />

verschiedenen Formularvordrucke der vorgenannten Stellen übertragen.<br />

Auf diese Weise wird allerdings eine Vielzahl von personenbezogenen Daten<br />

bei der Kammer zusammengeführt, die weit über diejenigen Daten hinausgeht,<br />

die der Handwerkskammer bei der Anmeldung gesetzlich zu offenbaren<br />

wären.<br />

Im Gegensatz zu den Angeboten anderer Kammern wurde der Datenkatalog<br />

von ca. 300 auf ca. 1000 mögliche Angaben erweitert, was nach unseren Feststellungen<br />

aus einer erheblich erweiterten Datenerhebung im Steuerbereich<br />

folgte. Diese weiteren Daten werden bisher lediglich bilateral zwischen Finanzamt<br />

und Betroffenen unter dem Schutz <strong>des</strong> Steuergeheimnisses ausgetauscht.<br />

Betroffen sind dabei eine Reihe besonders sensibler Daten wie Religionszugehörigkeit,<br />

Personalausweisnummer, Art und Höhe sonstiger Einnahmen,<br />

auch von Ehegatten und Kindern.<br />

Das hier vorgestellte freiwillige Verfahren sollte einen ersten Schritt in Richtung<br />

einer medienbruchfreien Gewerbeanmeldung aus einer Hand darstellen. Da<br />

jedoch noch keine qualifizierte elektronische Signatur als Unterschriftersatz<br />

zur Verfügung steht, erfolgt zunächst keine automatisierte Weiterleitung der<br />

ausgefüllten Formulare an die jeweiligen Stellen. Der Betroffene hat daher die<br />

Anträge noch auszudrucken, zu unterschreiben und selbst an die jeweiligen<br />

Stellen zu übersenden. Lediglich eine Übernahme der Daten zur Handwerksrolle<br />

sollte automatisiert unterstützt werden.<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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