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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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schutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten<br />

sowie eine Einwilligungserklärung für die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken<br />

diskutiert. Die Werbeklausel ist grundsätzlich von den Mitgliedern<br />

der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft gebilligt worden. Der im Lenkungsausschuss<br />

erörterte Entwurf für die allgemeine Einwilligungserklärung in die<br />

Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Versicherungen war dagegen in der<br />

Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft nicht konsensfähig und wird vom GDV<br />

erneut überarbeitet werden.<br />

Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir berichten.<br />

22.3 Warn- und Hinweissysteme<br />

Nach der massiven Kritik der Datenschutzaufsichtsbehörden an dem Datenaustausch<br />

im Rahmen der zentralen Warn- und Hinweissysteme hat die Versicherungswirtschaft<br />

sich bereit erklärt, das Verfahren zu ändern.<br />

Die Versicherungswirtschaft hat ein neues Konzept für die Warn- und Hinweissysteme<br />

vorgelegt. Das Konzept sieht vor, dass die Warn- und Hinweissysteme<br />

künftig durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) als Auskunftei<br />

im Sinne <strong>des</strong> § 29 BDSG betrieben werden sollen. Der Datenbestand<br />

soll in getrennten Datenpools für Anfragen bei Versicherungsanträgen und für<br />

Anfragen im Leistungsbereich gespeichert werden. Die Versicherungswirtschaft<br />

kommt mit der Neustrukturierung der Forderung der Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

nach, das Verfahren datenschutzgerechter zu gestalten. Das<br />

derzeitige Verfahren war wegen fehlender Transparenz und der Vielzahl der an<br />

alle Versicherungsunternehmen einer Branche übermittelten Daten heftig kritisiert<br />

worden (vgl. 20. TB, Ziffer 20.3). Eine ausführliche Beschreibung <strong>des</strong><br />

derzeitigen Verfahrens kann im Internet unter www.datenschutzzentrum.de/<br />

wirtschaft sowie unter www.gdv.de abgerufen werden.<br />

Die beabsichtigte Umstrukturierung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Versicherungswirtschaft<br />

intensiv erörtert werden.<br />

22.4 EU-weite Prüfung der Datenverarbeitung<br />

durch Krankenversicherungen<br />

Nachdem die Ergebnisse der EU-weit durchgeführten Prüfung vorliegen, werden<br />

von der Artikel 29 Gruppe Empfehlungen zur Verbesserung <strong>des</strong> Datenschutzes<br />

bei Krankenversicherungen erarbeitet.<br />

Im Berichtszeitraum wurden die Ergebnisse der Fragebogenaktion (vgl. 20.TB,<br />

20.5) in nationalen Berichten der einzelnen Mitgliedsländer zusammengefasst.<br />

Da es sich um die erste abgestimmte Maßnahme zur Durchsetzung <strong>des</strong><br />

Datenschutzes in den EU-Mitgliedstaaten handelte, wurden die nationalen Ergebnisse<br />

in der Art. 29 Gruppe intensiv erörtert. Ferner wurde ein Abschlussbericht<br />

durch die für den Datenschutz zuständige Abteilung bei der Europä-<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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