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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Bei späteren Ausbaustufen, wie zum Beispiel der Weitergabe der Daten an die<br />

Handwerksrolle, ist u.a. sicherzustellen, dass die weitere Verarbeitung jeweils<br />

gesondert von den Nutzern anzustoßen ist (sog. Push-Prinzip).<br />

Daneben haben wir besonderen Wert auf die Ausgestaltung der informierten<br />

Einwilligung gelegt:<br />

Die Einwilligung hat neben den Anforderungen <strong>des</strong> Telemediengesetzes auch<br />

denen <strong>des</strong> <strong>Hamburgischen</strong> Datenschutzgesetzes zu entsprechen. Zusätzlich<br />

ist der Nutzer in einem deutlich sichtbaren, unmittelbar vor der Einwilligungserklärung<br />

platzierten Datenschutzhinweis verständlich, zutreffend und umfassend<br />

auch über das Verfahren, seine Möglichkeiten und Grenzen zu informieren.<br />

Ein Verweis auf eine weitere Internetseite reicht hierfür nicht aus.<br />

Die Anmeldung zum Verfahren darf erst dann möglich sein, wenn die Einwilligung<br />

durch eine bewusste Handlung (Anklicken) erteilt wurde.<br />

Sobald alternative Verarbeitungsvarianten angeboten werden, muss sich dies<br />

in der Anzahl der zur Auswahl stehenden Einwilligungsvarianten widerspiegeln.<br />

Hierzu hatten wir der Kammer im Lauf der Diskussion mehrere Entwürfe<br />

übermittelt.<br />

Neben einer Reduzierung <strong>des</strong> Datenkatalogs haben wir zusätzlich erreicht,<br />

dass die Nutzer auf die Freiwilligkeit bestimmter Anträge hingewiesen werden<br />

und dass keine Angaben mit Erklärungswillen automatisiert ausgefüllt werden,<br />

wie z.B. die Teilnahme am Handwerk-Test.<br />

Die Kammer hat zunächst auf eine Übertragung der Daten zur Handwerksrolle<br />

verzichtet. Seit Sommer 2007 ist das Verfahren in Betrieb. Im Herbst 2007<br />

wurde die Übernahme der von uns entworfenen Einwilligungserklärung und<br />

die Einhaltung der technischen Anforderungen zugesagt; bis Redaktionsschluss<br />

stand die Umsetzung jedoch noch aus.<br />

DATENSCHUTZ<br />

IM NICHT-ÖFFENTLICHEN BEREICH<br />

19. Videoüberwachung<br />

19.1 Videoüberwachung in Bahnen und Bussen<br />

Der Einsatz der Videoüberwachungstechnik im öffentlichen Nahverkehr hat weiter<br />

zugenommen. Neben den U-Bahnen werden in Hamburg nun auch ein<br />

großer Teil der Busse sowie die S-Bahnen videoüberwacht.<br />

Bis auf zehn Fahrzeuge älteren Typs sind in Hamburg mittlerweile alle U-Bahnen<br />

sowie sämtliche Haltestellen mit digitaler Videoaufzeichnungstechnik aus-<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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