30.11.2012 Aufrufe

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

liche Stadt(teil)-Strukturen, über Umweltschäden in der Umgebung. Andererseits<br />

kann die Veröffentlichung räumlicher Merkmale im Einzelfall für Grundstückseigentümer<br />

große Bedeutung erlangen. Von der „Luftaufklärung“ nicht<br />

genehmigter Bauten, über wertbeeinflussende Daten zur Bodenbeschaffenheit<br />

und die Einbeziehung <strong>des</strong> Wohnstandorts in Scoring-Verfahren bis zur<br />

Erstellung von Bewegungsprofilen: die Aufbereitung und Veröffentlichung<br />

von Geodaten im Internet beinhalten auch Risiken für den Persönlichkeitsschutz.<br />

Die <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder versuchen derzeit,<br />

handhabbare Kriterien für eine datenschutzgerechte Nutzung von Geodaten<br />

zu erarbeiten. Die rechtliche Situation ist in den einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern verschieden.<br />

Gesetzliche Regelungen sind zum Teil sehr allgemein, zum Teil sehr<br />

speziell; einheitliche Standards fehlen. Ein Ausschluss <strong>des</strong> Personenbezugs<br />

bzw. der Schutzbedürftigkeit ist abhängig von der Art und Aufbereitung der<br />

Datenerfassung. Soweit Daten aus der Luft gewonnen werden – z.B. mit Bildaufnahmen<br />

durch Satelliten oder von Flugzeugen aus, ist sehr fraglich, ob sie<br />

noch „aus allgemein zugänglichen Quellen“ stammen und zur allgemeinen<br />

Nutzung freigestellt werden. Inzwischen ist die Bildauflösung meist so gewählt,<br />

dass einzelne Grundstücke identifiziert werden können. In diesen Fällen<br />

ist nicht mehr von einer Anonymisierung auszugehen.<br />

Aufgrund einer europäischen Rahmenrichtlinie (INSPIRE) wird auf Bun<strong>des</strong>ebene<br />

derzeit ein „Geodatenzugangsgesetz“ vorbereitet, das hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Datenschutzes auf das Umweltinformationsgesetz von 2004 verweist. Dort<br />

wird vor der Bekanntgabe personenbezogener Umweltinformationen eine Abwägung<br />

vorgeschrieben: Würde die Bekanntgabe die Interessen der Betroffenen<br />

erheblich beeinträchtigen, ist sie nur mit deren Einwilligung oder bei Überwiegen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Interesses zulässig.<br />

In Hamburg bereitet der Lan<strong>des</strong>betrieb Geoinformation und Vermessung derzeit<br />

die technische und organisatorische Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie<br />

vor. Eine standardisierte Geodateninfrastruktur soll es Nutzern<br />

ermöglichen, mit Fachdatenbanken zu kommunizieren sowie Geodaten zu selektieren,<br />

auszuwerten und mittels Internet-Technologie zur Verfügung gestellt<br />

zu bekommen. Als ein Instrument dafür wird das Geoportal der Metropolregion<br />

Hamburg entwickelt.<br />

Da der Personenbezug von Geodaten und ihr Schutz in den Überlegungen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>betriebes bisher nur eine geringe Rolle spielte, haben wir uns in einem<br />

Gespräch mit den Verantwortlichen ein Bild über den derzeitigen Planungsstand<br />

verschafft und durch Beispiele die Anliegen <strong>des</strong> Datenschutzes veranschaulicht.<br />

Derzeit sind in Hamburg (noch) keine datenschutzrechtlich problematischen<br />

Anwendungen der Geodateninfrastruktur erkennbar, die Kommunikation<br />

mit dem Lan<strong>des</strong>betrieb werden wir jedoch fortsetzen.<br />

68<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!