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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Bereits 2005 wurde von der Polizei Hamburg, der Finanzbehörde und Dataport<br />

der Beschluss gefasst, das Polizeinetz von der Polizei zu Dataport zu verlagern.<br />

Eine rechtzeitige Beteiligung <strong>des</strong> <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong><br />

wäre erforderlich gewesen. Die Absicht der Übergabe <strong>des</strong> Polizeinetzes<br />

an Dataport wurde dem <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> aber<br />

erst 2007 zufällig bekannt. Wir erhielten dann auf unsere Nachfrage im Juli<br />

2007 von der Polizei dazu mündliche Informationen und erst seitdem wurde in<br />

den zahlreichen Datei-Errichtungsanordnungen, die nach dem Gesetz über<br />

die Datenverarbeitung der Polizei auch dem <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong><br />

vorzulegen sind, der Standort <strong>des</strong> Servers bei Dataport ausgewiesen.<br />

Dabei ist nicht nur die unterlassene Korrektur <strong>des</strong> Serverstandorts zu<br />

bemängeln. Vielmehr hätte die Polizei nach dem <strong>Hamburgischen</strong> Datenschutzgesetz<br />

bereits vor der mit einer Verlagerung verbundenen wesentlichen<br />

Änderung der automatisierten Verfahren Vorabkontrollen, sog. Risikoanalysen,<br />

durchführen und dem <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> vorlegen<br />

müssen. Daneben war für die verlagerten Anwendungen die Verfahrensbeschreibung<br />

zu ändern, in der die technischen und organisatorischen Maßnahmen<br />

zur Beherrschung der festgestellten Gefahren festzulegen sind. Die<br />

Datenbank <strong>des</strong> Verfahrens CRIME war bereits im Oktober 2005 zu Dataport<br />

verlagert worden, aber erst im Dezember 2007 wurde für dieses Verfahren aus<br />

anderem Anlass die Risikoanalyse und die Verfahrensbeschreibung überarbeitet.<br />

Für andere Anwendungen liegen bislang keine geänderten Risikoanalysen<br />

und Verfahrensbeschreibungen vor.<br />

Die Ergebnisse der Prüfung <strong>des</strong> Behörden-Computernetzes (siehe 2.6) sowie<br />

der Abschlußbericht zum Basissicherheitscheck FHH-Netz (siehe 2.10) machen<br />

deutlich, dass der Übergang <strong>des</strong> separaten Polizeinetzes in das von Dataport<br />

betriebene länderübergreifende, nur schwach segmentierte Netz mit<br />

hohen Risiken behaftet sein kann. Im Abschlußbericht zum Basissicherheitscheck<br />

heißt es: „Darüber hinaus ist das FHH-Netz nicht grundschutzkonform,<br />

so dass die polizeiliche Datenverarbeitung die Anforderungen der derzeit geltenden<br />

Polizeirichtlinien nicht erfüllt.“<br />

Die Übernahme <strong>des</strong> Polizeinetzes sehen wir nach diesen Ergebnissen kritisch.<br />

Die möglichen Vorteile einer Netzübergabe wären sorgfältig mit den hohen<br />

Anforderungen <strong>des</strong> Datenschutzes und der Datensicherheit im Bereich der<br />

Polizei abzuwägen gewesen. Die Polizei Hamburg ist verpflichtet, den <strong>Hamburgischen</strong><br />

<strong>Datenschutzbeauftragten</strong> bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen;<br />

diese Unterstützung umfasst insbesondere die Auskunft zu Fragen<br />

und Einsicht in alle Unterlagen. Aber weder konnten uns Dokumente über den<br />

erforderlichen Abwägungsprozess vorgelegt, noch konnte er uns sonst nachvollziehbar<br />

erläutert werden. Es ist uns nicht verständlich, wie die Entscheidung<br />

über eine Weichenstellung dieses Ausmaßes ohne vorherige systematische<br />

Abwägung getroffen werden konnte.<br />

30<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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