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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Hierzu stehen wir mit dem Projekt seit Sommer 2006 in intensivem Austausch.<br />

Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass hierfür die den jeweiligen Antrag bearbeitende<br />

Zulassungsbehörde auf den im Kfz-Register der Wegzugsgemeinde<br />

gespeicherten Datensatz zugreifen, ihn selbständig bearbeiten und ihn anschließend<br />

in das Kfz-Register der Zuzugsgemeinde einspeisen können sollte.<br />

Wir haben darauf hingewiesen, dass der gegenseitige Zugriff der Zulassungsbehörden<br />

auf ihre örtlichen Register im Straßenverkehrsrecht bisher nicht<br />

vorgesehen ist und nach hamburgischem Lan<strong>des</strong>recht (§§ 11, 11 a Hamburgisches<br />

Datenschutzgesetz) einer Rechtsvorschrift bedarf. Da dies lan<strong>des</strong>rechtlich<br />

bei länderübergreifenden Verfahren im Ergebnis den Abschluss eines<br />

Staatsvertrages mit den Nachbarländern erfordern würde, haben wir empfohlen,<br />

den Änderungsbedarf an den Bun<strong>des</strong>gesetzgeber heranzutragen.<br />

Dies soll im Zusammenhang mit dem Projekt Deutschland Online Kfz weiterverfolgt<br />

werden.<br />

Das Projekt hat jedoch zugesagt, die anstehende Pilotierung technisch so zu<br />

gestalten, dass sie auf der Grundlage <strong>des</strong> geltenden Rechts erfolgen kann.<br />

Dies bedeutet, dass die bisher gespeicherten Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister<br />

beim Kraftfahrtbun<strong>des</strong>amt (KBA) abgerufen ,von der unzuständigen<br />

Zulassungsbehörde bearbeitet und an die Zulassungsbehörde der Zuzugsgemeinde<br />

übersandt werden, wo sie von zuständigen Mitarbeitern ins<br />

Fachverfahren bzw. ins örtliche Register eingepflegt werden.<br />

Auch dabei muss sichergestellt sein, dass die Datensätze der teilnehmenden<br />

Behörden sicher gegeneinander abgeschottet sind, dass eine sichere Authentifizierung<br />

der zugreifenden Behörden gewährleistet ist (z.B. über qualifizierte<br />

elektronische Signaturen oder über das geschlossene TESTA-Netz), dass die<br />

Schutzmaßnahmen für den hohen Schutzbedarf der Datensätze ausreichen,<br />

dass Zugriffe und Veränderungen langfristig protokolliert werden und dass<br />

Emails verschlüsselt versandt werden. Nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit<br />

muss für die Betroffenen eine Barzahlung der anfallenden Gebühren,<br />

Steuern und Rückstände möglich sein.<br />

Bis Redaktionsschluss lagen die zugesagten Überarbeitungen <strong>des</strong> Technikkonzepts<br />

und der Kooperationsvereinbarung noch nicht vor.<br />

17.3 Online-Angebote <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs Verkehr<br />

Das Angebot an Online-Verfahren wurde weiter ausgebaut. Für eine medienbruchfreie<br />

Nutzung der Online-Verfahren fehlen mögliche technische Sicherheitsmaßnahmen.<br />

Schon im letzten Bericht haben wir über Online-Angebote <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebs<br />

Verkehr (LBV) berichtet (vgl. 20. TB, 17). Von den verschiedenen geplanten<br />

Verfahren haben wir zwei Verfahren bis zur Produktivsetzung begleitet:<br />

98<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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