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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Die eingesetzte Methode zur Risikoanalyse stellt nicht sicher, dass Risiken<br />

umfassend und mit Maßnahmen vergleichbarer Stärke behandelt werden,<br />

so dass wesentliche Sicherheitsmaßnahmen nicht betrachtet und umgesetzt<br />

werden.<br />

Die Umsetzung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen wird nicht sichergestellt<br />

– Protokollkonzeption, Protokollierung und Protokollrevision sowie<br />

Auditierung und IT-Revision fehlen entweder vollständig oder sind unzureichend.<br />

Festgelegte Sicherheitsmaßnahmen sind nicht ausreichend transparent.<br />

Für die Netzinfrastruktur <strong>des</strong> FHH-Netzes fehlt es an einer einheitlichen Zuständigkeit<br />

für die Konzeption und Umsetzung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen,<br />

so dass die Umsetzung <strong>des</strong> geplanten Sicherheitsniveaus<br />

gefährdet ist.<br />

Die logische Segmentierung <strong>des</strong> FHH-Netzes ist angesichts der Zahl der<br />

angeschlossenen Nutzer und Systeme in Teilen unzureichend.<br />

Technische Standardsicherheitsmaßnahmen sind teilweise nicht umgesetzt.<br />

Die Mängel führen dazu, dass das FHH-Netz durch Innentäter oder<br />

menschliche Fehlhandlungen hochgradig verwundbar ist. Die gefundenen<br />

technischen Sicherheitslücken können darüber hinaus für Angriffe von<br />

Außen auf den im Rahmen eines anderen Sicherheitsgutachtens bereits<br />

2006 aufgezeigten Wegen genutzt werden.<br />

Das Audit befasst sich auch mit dem Prozess der Integration <strong>des</strong> Netzes der<br />

Polizei in das FHH-Netz (siehe 2.7). Es kommt dabei zu dem Schluss, dass die<br />

bislang eingesetzte Verschlüsselung wegfallen wird, ohne dass es zugleich ein<br />

Konzept für ihre Wiedereinführung gibt. Dadurch wird zum einen die Sicherheit<br />

der polizeilichen Datenverarbeitung abgesenkt und zum anderen das Erreichen<br />

<strong>des</strong> insbesondere in diesem Bereich erforderlichen Grundschutzniveaus<br />

erschwert.<br />

Entsprechend der Vereinbarung mit der Finanzbehörde, das Gutachten als gemeinsame<br />

Grundlage für die künftige Bewertung der Sicherheit im FHH-Netz<br />

zu verwenden, sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Das Gutachten ist ein<br />

guter Ausgangspunkt für den Eintritt der FHH in ein modernes Sicherheitsmanagement,<br />

das anerkannten Standards entspricht. Die BSI-Grundschutz-Konzeption<br />

bietet sich hierfür in besonderer Weise an. Auf diesem Weg werden wir<br />

die Finanzbehörde nach Kräften unterstützen.<br />

2.11 Online-Durchsuchung<br />

Die <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> bekräftigen ihre ablehnende Haltung zu Online-<br />

Durchsuchungen. Bedenken bestehen sowohl in verfassungsrechtlicher als<br />

auch in technischer Hinsicht.<br />

34<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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