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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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2.6 Prüfung <strong>des</strong> FHH-Netzes<br />

Eine Überprüfung der Sicherheit <strong>des</strong> FHH-Netzes hat gravierende Mängel administrativer<br />

und konzeptioneller Art aufgezeigt. Erste Maßnahmen wurden durch<br />

Dataport getroffen, strukturelle Konsequenzen müssen folgen.<br />

Die Datenverarbeitungs-Infrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg war<br />

bereits häufig Gegenstand unserer <strong>Tätigkeitsbericht</strong>e (zuletzt 20. TB, 1.6 und<br />

19. TB, 3.4 und 3.6). Unsere dabei vorgebrachte Kritik an dem Umgang mit IT-<br />

Sicherheit und die damit verbundenen Verbesserungsvorschläge stießen<br />

dabei regelmäßig auf eine Abwehrhaltung seitens der Finanzbehörde. Diese<br />

Position wurde unter anderem mit dem Hinweis untermauert, dass es in der<br />

Vergangenheit keine Sicherheitsvorfälle gegeben habe und daher die bereits<br />

getroffenen Maßnahmen offenbar ausreichend seien.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Auseinandersetzungen haben wir eine systematische<br />

Untersuchung der tatsächlich im FHH-Netz getroffenen Sicherheitsmaßnahmen<br />

durchgeführt. Die Prüfung sollte Antworten auf zwei Fragenbereiche<br />

geben:<br />

Wie gut sind die Daten und Infrastrukturen der verschiedenen Behörden<br />

voneinander abgeschottet bzw. wie wirksam sind die getroffenen Maßnahmen?<br />

Werden unregelmäßige bzw. unzuständige Zugriffe und Sicherheitsverletzungen<br />

überhaupt bemerkt?<br />

Um den Feststellungen eine möglichst umfassende Aussagekraft zu verleihen,<br />

wurde die Prüfung von einem Standard-ESARI-Gerät aus durchgeführt, das<br />

wie alle anderen PCs in das lokale Netz beim <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong><br />

eingebunden war. Das verwendete Benutzerkonto war mit keinen<br />

besonderen Privilegien ausgestattet.<br />

Dennoch gelang es unter Verwendung von frei verfügbaren Software-Werkzeugen,<br />

von dort aus eine Vielzahl von Ressourcen in anderen Teilen <strong>des</strong> FHH-<br />

Netzes zu identifizieren und auf dort gespeicherte Inhalte zuzugreifen. Dazu<br />

gehörten auch erhebliche Mengen sensibler personenbezogener Daten. Wir<br />

haben aus datenschutzrechtlicher Sicht folgende Maßnahmen gefordert, um<br />

die Mängel zu beheben und die damit verbundenen Risiken für die verarbeiteten<br />

personenbezogenen Daten zu reduzieren:<br />

Dateien bzw. Freigaben müssen von ihren Zugriffsrechten her auf die erforderlichen<br />

Nutzer bzw. Gruppen beschränkt werden.<br />

Informationen, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich sein sollen, müssen<br />

gegen unberechtigte Kenntnisnahme geschützt sein.<br />

Passwörter dürfen nicht im Klartext auf Datenträgern gespeichert werden.<br />

Standard-Passwörter und -kennungen müssen nach Installation eines Systems<br />

auf individuelle Werte verändert werden.<br />

28<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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