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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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für dieses automatisierte Verfahren erhielten wir weder eine Risikoanalyse<br />

noch eine Verfahrensbeschreibung. Die technisch-organisatorischen Fragen,<br />

die noch nicht abschließend beantwortet sind, gleichen allerdings denen, die<br />

sich bereits bei der Videoüberwachung der Reeperbahn gestellt hatten. Allerdings<br />

ist hier eine Anlaufstelle für drogenabhängige und sich prostituierende<br />

Frauen vor der Videoüberwachung besonders zu schützen. Die Nutzung dieser<br />

Hilfseinrichtung muss völlig unbeobachtet möglich sein, sodass sich der<br />

von Kameras nicht erfassbare Bereich nicht nur auf den Eingang der Einrichtung,<br />

sondern auf ein ausreichend bemessenes Umfeld der Einrichtung erstrecken<br />

muss. Die Polizei hat unsere Anregung, dies in der internen Dienstanweisung<br />

für die Videoüberwachung <strong>des</strong> Hansaplatzes zu konkretisieren, aber<br />

noch nicht umgesetzt. Inwieweit sich seit November 2007 durch das Abholzen<br />

von Bäumen auf dem Hansaplatz, den Abriss der dortigen halbhohen Mauer<br />

und ein neues Nutzungskonzept für den Platz Änderungen <strong>des</strong> Videoüberwachungskonzepts<br />

ergeben müssen, werden wir überprüfen.<br />

8.3 Projekt Korruptionsbriefkasten<br />

Im Oktober 2006 startete die Polizei das Projekt „Korruptionsbriefkasten“: Damit<br />

soll die Möglichkeit geschaffen werden, über eine Webanwendung dem „Dezernat<br />

Interne Ermittlungen (D.I.E.)“ der Behörde für Inneres anonyme Hinweise zu<br />

Korruption in Behörden oder Unternehmen zu geben.<br />

Im Dezember 2006 bat uns die Behörde für Inneres um eine erste Einschätzung<br />

zu diesem Vorhaben. Während sich Bürger, die über die seit dem 3. Januar<br />

2006 eingerichtete „Onlinewache“ Mitteilungen an die Polizei richten<br />

möchten, registrieren lassen müssen, sollen in Korruptionsangelegenheiten<br />

Hinweisgeber, die anonym bleiben möchten, über das eGovernment-Portal<br />

HamburgGateway Mitteilungen an die D.I.E. machen können, ohne Spuren zu<br />

hinterlassen: Die Hinweisgeber sollen sich nicht registrieren lassen müssen<br />

und ihre IP-Adresse soll nicht gespeichert werden. Dem Hinweisgeber wird zu<br />

seiner Mitteilung ein Aktenzeichen angezeigt und er kann freiwillig ein eigenes<br />

geheimes Kennwort hinzugeben; mit Aktenzeichen und Kennwort hat er die<br />

Möglichkeit, später im HamburgGateway zu prüfen, ob die Polizei Nachfragen<br />

zu seinem Hinweis ins Netz gestellt hat.<br />

Die Polizei will zur Akzeptanz <strong>des</strong> Korruptionsbriefkastens dem Hinweisgeber<br />

uneingeschränkte Anonymität garantieren. Dies bedarf jedoch besonderer<br />

technischer Vorkehrungen. So speichert Dataport als Betreiber <strong>des</strong> Hamburg-<br />

Gateway automatisch sämtliche IP-Adressen aller Nutzer für mehrere Tage. Wir<br />

haben die Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn auch mit einigem<br />

Aufwand, damit eine Identifizierung <strong>des</strong> Hinweisgebers möglich ist. Die Polizei<br />

hat zugesagt, mit Dataport ein Verfahren zu vereinbaren, in dem die Speicherung<br />

der IP-Adressen unterbleibt. Auch hinsichtlich der Möglichkeit, im Korruptionsbriefkasten<br />

mittels Kennwort und Aktenzeichen Rückfragen der Ermitt-<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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