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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Trotz gesetzlicher Verpflichtung fehlte bei rund 60 % der geprüften Unternehmen<br />

ein Verfahrensverzeichnis, etwa 23 % der kontrollierten Firmen hatten<br />

keinen betrieblichen <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> bestellt. In Fällen einer Auftragsdatenverarbeitung<br />

fehlte es ganz überwiegend an der erforderlichen Kontrolle<br />

der Auftragsdatenverarbeiter. Obwohl das Datenschutzrecht in erster<br />

Linie eine Selbstkontrolle der Wirtschaft vorsieht, belegen die bei unseren Prüfungen<br />

festgestellten Mängel, dass einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde<br />

notwendig ist. Trotz knapper personeller Ressourcen werden wir daher weiterhin<br />

anlassfreie Unternehmensprüfungen durchführen.<br />

144<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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