30.11.2012 Aufrufe

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Erwartung einer grundlegenden Klarstellung seit langem unbeantworteter<br />

Fragen hat sich damit jedoch nicht erfüllt. Weder werden die Abgrenzungen<br />

zum Bun<strong>des</strong>datenschutzgesetz oder zum Telekommunikationsgesetz zweifelsfrei<br />

geregelt, noch kommt es wenigstens zu einer terminologischen Anpassung.<br />

Den Datenschutzaufsichtsbehörden verbleibt also weiterhin die Aufgabe,<br />

zu sachgerechten Auslegungen im Einzelfall zu kommen.<br />

<strong>21.</strong>2 Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten<br />

Der Bun<strong>des</strong>tag hat am 9. November 2007 die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung<br />

beschlossen, mit der die Vorratsdatenspeicherung eingeführt<br />

wird.<br />

Diese Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung<br />

erfolgt ungeachtet der bereits im Vorfeld laut gewordenen massiven Bedenken<br />

gegen die Einführung einer sechsmonatigen Aufbewahrungspflicht für alle<br />

Verbindungsdaten der Telekommunikation. Schon in ihrer Entschließung im<br />

Rahmen der 73. Konferenz der <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der<br />

Länder vom 8. bis 9. März 2007 haben diese betont, dass die Vorratsdatenspeicherung<br />

deutschem Verfassungsrecht widerspricht. Nach der Rechtsprechung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu<br />

nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig. Zudem würde<br />

die für eine freiheitliche Gesellschaft konstitutive unbefangene Kommunikation<br />

erheblich beeinträchtigt. Die Konferenz hat die Bun<strong>des</strong>regierung – aus heutiger<br />

Sicht vergeblich – aufgefordert, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie<br />

solange zurückzustellen, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof<br />

über deren Rechtmäßigkeit entschieden hat.<br />

Der vollständige Text der ausführlichen Entschließung kann nachgelesen werden<br />

unter http://www.thueringen.de/datenschutz/datenschutz/entschliessungen_datenschutzkonferenz/73/vorratsdatenspeicherung/.<br />

22. Versicherungswirtschaft<br />

22.1 Schweigepflicht-Entbindungserklärung<br />

Die von den Datenschutzaufsichtsbehörden bereits sein langem bemängelte<br />

Schweigepflicht-Entbindungserklärung in der Krankenversicherung wird von der<br />

Versicherungswirtschaft überarbeitet.<br />

Nachdem in den Jahren 2004/2005 trotz intensiver Erörterungen in der Arbeitsgruppe<br />

Versicherungswirtschaft keine Einigung auf ein geändertes Verfahren<br />

bei der Einholung der Schweigepflicht-Entbindungserklärung bei Leistungsanträgen<br />

in der privaten Krankenversicherung erzielt werden konnte, wurden die<br />

Verhandlungen zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden und der Versi-<br />

116<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!