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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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sonenbezogenen Daten in den konkreten Datenverarbeitungsprozessen kontrolliert.<br />

Dabei wurde vor allem Wert auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der<br />

Erhebung und Verarbeitung – insbesondere Übermittlung – personenbezogener<br />

Daten gelegt. Unser Ziel ist es, mehr Transparenz zu erzeugen, sowohl für<br />

die betroffenen Kunden / Mitglieder etc. aber auch für die Unternehmensleitungen.<br />

Dabei verweisen wir auf das überarbeitete Muster eines Verfahrensverzeichnisses<br />

(nach § 4g i.V.m. § 4e BDSG), das Interessierten auch als<br />

Download auf unserer Internet-Seite www.datenschutz.hamburg.de zur Verfügung<br />

steht.<br />

Unsere Kontrollen haben wir in folgenden Bereichen vorgenommen:<br />

GESAMT<br />

Hotel<br />

Autohandel<br />

Wohnen<br />

Reisebüro/veranstalter<br />

Gesundheitswesen<br />

Inkasso<br />

Adresshandel<br />

3<br />

2<br />

1<br />

2<br />

9<br />

Branche<br />

12<br />

12<br />

Gegenstand der Prüfungen war vor allem:<br />

Die Verpflichtung zur Bestellung eines <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> nach § 4f<br />

BDSG und die Fachkunde <strong>des</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> nach § 4g Abs. 1<br />

BDSG,<br />

das Verfahrensverzeichnis nach § 4g Abs. 2 BDSG,<br />

die Verpflichtung der Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten,<br />

auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG,<br />

die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9<br />

BDSG,<br />

die Anforderungen bei einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG,<br />

die Meldepflicht nach § 4d BDSG.<br />

Keine Prüfung konnte ohne die Feststellung von Mängeln abgeschlossen werden.<br />

Die folgenden Angaben basieren auf 35 Prüfungen, da 6 Prüfungen zum<br />

Stichtag (31.12.2007) noch nicht abgeschlossen waren. Es war zu beanstanden:<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

41<br />

141

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