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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Hinsichtlich der Gefahr einer Deanonymisierung bei kleinräumigen Auswertungen<br />

bleibt abzuwarten, welche Anonymisierungsmethoden dafür entwickelt<br />

werden.<br />

Unsere Bedenken, dass die Meldebehörden die Daten der Rückmeldung über<br />

nicht zusammenführbare Adressenbereiche zu eigenen Zwecken nutzen<br />

könnten, sind insoweit ausgeräumt, als die Meldebehörden nur „anhand der<br />

vorhandenen Daten“ klären sollen, ob die ursprüngliche Übermittlung richtig<br />

war, Einzelprüfungen vor Ort aber nicht mehr vorgesehen sind.<br />

Wir werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass der Datenschutz<br />

und die Vorgaben <strong>des</strong> Volkszählungsurteils von 1983 auch für den<br />

Zensus 2011 eingehalten werden.<br />

6. Finanzen und Steuern<br />

6.1 Rechtsverordnung über die Einrichtung<br />

einer zentralen Immobiliendatenbank<br />

Für Online-Zugriffe auf personenbezogene Daten der zentralen Immobiliendatenbank<br />

ist eine Rechtsgrundlage erforderlich.<br />

Seit 2005 wurde das von der Finanzbehörde – Liegenschaftsverwaltung – eingesetzte<br />

modulare „elektronische Liegenschafts-Verwaltungs-Informationssystem<br />

(eLVIS)“ im Rahmen <strong>des</strong> Behörden und Ämter übergreifenden Projekts<br />

ImmoAktiv zu einer zentralen städtischen Immobiliendatenbank ausgebaut.<br />

Dadurch sollen die Geschäftsprozesse der Stadt- und Landschaftsplanung,<br />

der Wirtschaftsförderung und der Liegenschaftsverwaltung im Rahmen <strong>des</strong><br />

städtischen Immobilenmanagements, der Flächenentwicklung und der Wirtschaftsförderung<br />

transparenter gestaltet und optimiert werden.<br />

Mit Abschluss <strong>des</strong> Projekts ImmoAktiv im Herbst 2006 wurden insgesamt<br />

ca. 50.000 Flurstücke im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg sowie<br />

der öffentlichen Unternehmen mit unmittelbarer städtischer Beteiligung in der<br />

Immobiliendatenbank bestandsmäßig erfasst. Hierzu gehören auch die personenbezogenen<br />

Daten von Grundstückseigentümern (z.B. bei An- bzw. Verkauf),<br />

Vertragspartnern (z.B. bei Vermietung, Verpachtung), Immobilien-Interessenten,<br />

Notaren sowie privaten und gewerblichen Kontakten.<br />

Aufgrund der fachlichen Zuständigkeiten sind bei vielen Geschäftsprozessen<br />

(z.B. bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken) verschiedene Behörden und<br />

Ämter und im Bereich der Grundstücksbereitstellung auch private Vermarktungsunternehmen<br />

zu beteiligen und auf die Daten der Immobiliendatenbank<br />

angewiesen. Daher sollten diese Stellen jeweils einen automatisierten lesen-<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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