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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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BÜRGERSERVICE UND DIENSTSTELLE<br />

31. Eingaben<br />

Jede Person kann sich an den <strong>Hamburgischen</strong> <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> wenden,<br />

wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten<br />

durch eine hamburgische Behörde oder durch ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg<br />

in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die vielen Eingaben, die an uns<br />

herangetragen werden, zeigen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen sowohl<br />

von den öffentlichen als auch von den nicht öffentlichen Stellen nicht immer<br />

ausreichend beachtet werden. Unsere Einschaltung führt in der Regel aber zu<br />

befriedigenden Ergebnissen.<br />

Die Zahl der Eingaben steigt weiter an. Von Januar 2006 bis Dezember 2007<br />

gingen 1.333 schriftliche Eingaben ein. Sie betrafen – getrennt für die Jahre<br />

2006 und 2007 – folgende Datenschutzbereiche:<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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