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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Datenhaltung in UDIS nicht ersichtlich ist. Deshalb arbeitet die BBS mit Hochdruck<br />

daran, die bisher erstellten Unterlagen zu den Fachverfahren, die sich<br />

der Datenbank UDIS bedienen, den neuen Gegebenheiten anzupassen.<br />

Unsere vorläufige Einschätzung von UDIS geht dahin, dass es sich um einen<br />

Anwendungsfall <strong>des</strong> § 11a Abs. 2 HmbDSG handelt. Denn viel spricht dafür,<br />

dass personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Aufgabengebieten in<br />

einer gemeinsamen automatisierten Datei oder zumin<strong>des</strong>t in verbundenen automatisierten<br />

Dateien verarbeitet werden. Damit bedarf die Einrichtung von<br />

UDIS der Zulassung durch die Leitung der Daten verarbeitenden Stelle, weil<br />

sich die Gefährdungslage bezüglich der informationellen Selbstbestimmung<br />

und damit der Regelungsbedarf in solchen Fällen verdichtet. Gemeinsame<br />

oder verbundene automatisierte Dateien sind regelmäßig dadurch gekennzeichnet,<br />

dass der Datenbestand ohne zentrale Kontrolle durch eine bestimmte<br />

Daten verarbeitende Stelle von allen angeschlossenen Stellen unmittelbar bedient<br />

werden kann und dass die eingebende Stelle keine Kontrolle darüber hat,<br />

wer eine von ihr eingegebene Information abruft. Da die BBS bislang eine Zulassung<br />

von UDIS nach § 11a Abs. 2 HmbDSG nicht erteilt hat, haben wir die<br />

Behörde aufgefordert, dies nachzuholen.<br />

Wir werden weiterhin darauf drängen, dass alle datenschutzrechtlichen Details<br />

im Zusammenhang mit UDIS geklärt werden. Die BBS hat bisher nur zu einzelnen<br />

Punkten in der Konzeption von UDIS reagiert und Gegenmaßnahmen ergriffen:<br />

Das Datenmanagement in der BBS wird restrukturiert, die Geschäftsprozesse<br />

für die Datenerfassung, die Datenanalyse und die Datenausgabe<br />

werden analysiert, um sie anschließend den fachlichen Erfordernissen anzupassen.<br />

Dieses Restrukturierungsprogramm umfasst auch die Vorbereitung<br />

eines Projektes zur Einführung eines Data Warehouses, um das zukünftige Datenmanagement<br />

auf ein sicheres und nachhaltiges Fundament zu stellen. Ziel<br />

<strong>des</strong> Projektes ist es, jederzeit den Überblick über die Daten zu haben, Datenströme<br />

reibungslos durch verschiedene Applikationen zu leiten sowie Zugriffe,<br />

Nutzung und Verarbeitung der Daten – sei es durch Anwender oder durch Applikation<br />

– sicher und integer zu kontrollieren und zu dokumentieren. Wir werden<br />

die Entwicklung dieser Angelegenheit weiter kritisch beobachten.<br />

13.3 Studien-Infonetz (STiNE) der Universität Hamburg<br />

Der Start <strong>des</strong> neuen Campus-Netzes wurde von Sicherheitsmängeln begleitet.<br />

Die Einführung der neuen Studiengänge im Bachelor-Master-System an der<br />

Universität Hamburg mit modularisiertem Studiensystem und studienbegleitenden<br />

Prüfungen machte eine IT-Unterstützung notwendig. Die Universität<br />

Hamburg hat <strong>des</strong>halb unter dem Namen STiNE das System CampusNet der<br />

Firma Datenlotsen eingeführt, das zum Wintersemester 2006/07 in Betrieb genommen<br />

wurde. STiNE ist ein integriertes System für Studierende, Lehrende<br />

und Verwaltungspersonal zur Organisation aller Verwaltungsprozesse im Be-<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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