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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Bei länderübergreifender Verarbeitung personenbezogener Daten (vgl.<br />

17.1 Metropolregion) ist in diesen Fällen der vorherige Abschluss eines<br />

Staatsvertrages erforderlich, soweit nicht eine ausreichende bun<strong>des</strong>gesetzliche<br />

Regelung besteht oder geschaffen wird.<br />

Werden diese datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht rechtzeitig erfüllt,<br />

ist die Datenverarbeitung unzulässig.<br />

Zum anderen haben die Nutzer von E-Government-Angeboten die berechtigte<br />

Erwartung, dass die angebotenen Verfahren sicher sind. Die strategische<br />

Planung muss sich daher auch auf den Bereich der Sicherheit und ihre<br />

Fortentwicklung erstrecken. Durch umfassende technische und organisatorische<br />

Sicherheitsmaßnahmen werden nicht nur die personenbezogenen<br />

Daten im erforderlichen Umfang geschützt, sondern diese Maßnahmen wirken<br />

zugleich für die Nutzer vertrauensbildend und sichern somit die Akzeptanz.<br />

Neben der Vertraulichkeit spielt insbesondere die Authentizität bei einer allein<br />

technisch vermittelten Behördenkommunikation eine erhebliche Rolle. Die<br />

elektronische Signatur kann hierbei zu einer wesentlichen Verbesserung beitragen.<br />

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in seinem<br />

19. <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2002/2003 auf die Erforderlichkeit einer sicheren Authentisierung<br />

beim E-Government hingewiesen. Trotz der Ankündigung <strong>des</strong> Senats<br />

in der Mitteilung an die Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 18/4965), das<br />

HamburgGateway im Jahr 2006 diesbezüglich zu erweitern, steht die Signatur<br />

für eine sichere Authentisierung im HamburgGateway bisher lediglich theoretisch<br />

für Firmennutzer zur Verfügung. Sie wird jedoch nach wie vor von keinem<br />

E-Government-Verfahren genutzt. Offen ist auch noch, wann diese Form der<br />

Authentisierung für private Nutzer freigegeben wird. Wir werden auch in Zukunft<br />

darauf achten, dass das Interesse nach zügiger Ausweitung <strong>des</strong> E-<br />

Government-Angebotes nicht zu einer Senkung <strong>des</strong> Sicherheitsniveaus führt,<br />

sondern vielmehr darauf hinwirken, dass Datenschutz als „Türöffner“ für neue<br />

Kommunikationsformen begriffen wird.<br />

2.2 BlackBerry: Daten bei Führungskräften unzureichend geschützt<br />

Mit den festgelegten Einsatzbedingungen für BlackBerry-Geräte vernachlässigt<br />

die Finanzbehörde Anforderungen der Datensicherheit und <strong>des</strong> Datenschutzes.<br />

Seit Sommer 2007 können insbesondere Führungskräfte der hamburgischen<br />

Verwaltung ihre E-Mails, Termine und elektronischen Dokumente auf ein<br />

dienstliches BlackBerry-Gerät weiterleiten, dass zugleich als Mobilfunk-Gerät<br />

nutzbar ist. Die ca. 180 Nutzer bleiben dadurch auch außerhalb ihres Büros<br />

erreichbar und können so über den jeweils aktuellen dienstlichen Informationsstand<br />

verfügen. Da auf den mobilen IT-Geräten auch sensible personenbezogene<br />

Daten verarbeitet werden, sind damit jedoch zusätzliche Risiken verbun-<br />

22<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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