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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Hierzu hatten die Kammern ausgeführt, dass die Zeitschrift die Empfänger mittels<br />

Verteilung nicht hinreichend sicher erreichen würde, und auf Konflikte mit<br />

Ausbildungsbetrieben verwiesen. Über die Auslage einer Zeitschrift würden<br />

bekanntermaßen weniger Personen erreicht als durch persönliche Adressierung.<br />

Da den Kammern sehr an einer jugendgerechten Ansprache gelegen war, für<br />

die sie aber auf fachliche Unterstützung nicht verzichten könnten, haben wir<br />

mit den Beteiligten einen Vertrag entwickelt, der die Anforderungen an eine<br />

zulässige Auftragsdatenverarbeitung erfüllt: Der Verlag wurde mit der inhaltlichen<br />

Gestaltung der Zeitschrift und ihrer Zusatzangebote beauftragt, die<br />

presserechtliche Verantwortlichkeit und das Letztentscheidungsrecht über die<br />

Inhalte verblieb aber bei den Kammern. Wir haben sichergestellt, dass bei Gewinnspielen<br />

die erlangten Email-Adressen ausschließlich für die Gewinnermittlung<br />

genutzt werden durften und anschließend zu vernichten waren. Der Clubausrichter<br />

durfte keine Adressaufkleber, die als Eintrittskarten dienen, einbehalten.<br />

Daneben wurden eindeutige Regelungen aufgenommen, wie der Verlag und<br />

ein von ihm beauftragter Frankierdienst mit den überlassenen Adressdaten<br />

umzugehen hätten.<br />

Bei dieser Ausgestaltung haben wir es für vertretbar gehalten, wenn die Auszubildenden<br />

auch weiterhin ohne vorherige Einwilligung beliefert werden, sofern<br />

der Hinweis auf die Möglichkeit <strong>des</strong> Abbestellens regelmäßig und deutlich<br />

sichtbar erhalten bliebe.<br />

Wie wir zu Redaktionsschluss von der Handelskammer erfuhren, ist es zu keinem<br />

Neuabschluss <strong>des</strong> Vertrages zwischen den Beteiligten gekommen; die<br />

Kammern zeigten aber weiterhin ein großes Interesse an einem solchen Projekt.<br />

18.2 Multifunktionales Standort-Informationssystem IHK-MUSIS<br />

Die Verknüpfung von Geobasisdaten mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern<br />

der Handelskammer und ihre anschließende Vermarktung ist nur aufgrund<br />

einer speziellen Rechtsvorschrift oder mit Einwilligung der Betroffenen<br />

zulässig.<br />

Mit dem Verfahren IHK-MUSIS hat die Handelskammer Hamburg mit neun weiteren<br />

Handelskammern aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern<br />

ein gemeinsames Standort-Informationssystem aufgebaut,<br />

das die kammereigenen Stammdaten von ca. 300.000 Mitgliedern für diese<br />

Kammern per automatisiertem Abruf zur Aufgabenwahrnehmung nutzbar<br />

macht. Diese Daten können mit verschiedenen digitalen Karten der Lan<strong>des</strong>vermessungsämter<br />

im Maßstab zwischen 1:500 und 1:200 000 georeferenziert<br />

werden. So kann eine schnelle Orientierung zu einzelnen Grundstücken, Quartieren,<br />

Straßen oder Regionen erfolgen.<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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