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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Damit sind wesentliche Forderungen der <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

und der Länder erfüllt worden.<br />

7. Arbeitslosengeld II (MISTRAL-Verfahren)<br />

Wir haben bei der Einführung <strong>des</strong> MISTRAL- Verfahrens zur Vermittlung von Ein-<br />

Euro-Jobs die Sicherung datenschutzrechtlicher Standards durchgesetzt.<br />

Zum 1. Januar 2007 sollte in Hamburg ein neues Verfahren zur Vermittlung von<br />

Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II eingeführt werden. Die Arge<br />

sollte zu diesem Zweck diese Aufgabe auf die Behörde für Wirtschaft und<br />

Arbeit (BWA) übertragen. Diese wiederum sollte dann die öffentliche Beschäftigungsgesellschaft<br />

Hamburger Arbeit (HAB) mit der alleinigen Erfüllung dieser<br />

Aufgaben beauftragen. Die HAB sollte dann der alleinige Ansprechpartner<br />

der einzelnen Beschäftigungsträger sein, die die Ein-Euro-Jobs konkret vermitteln.<br />

Das Ziel der Maßnahme war es, die Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten<br />

effektiver zu gestalten. Hierzu sollte die IT-gestützte Lösung „MISTRAL“ geschaffen<br />

werden. Dazu sollte eine Datenbank genutzt werden, auf die sowohl<br />

die HAB als auch die einzelnen Träger Zugriff erhielten. In dieser Datenbank<br />

sollten zu den zu vermittelnden Personen u.a. Informationen über den Lebenslauf,<br />

vorliegende Behinderungen, Schulden und Erfolg der Maßnahme gespeichert<br />

werden. Auf diese Weise sollten den jeweiligen Beschäftigungsträgern<br />

die personenbezogenen Daten direkt zur Verfügung gestellt werden. Angedacht<br />

war, das Verhältnis von BWA zur HAB als Auftragsdatenverarbeitung<br />

auszugestalten.<br />

Wir haben das Projekt sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht<br />

begleitet. Von Beginn an haben wir daraufhin gewiesen, dass auch die Ausgestaltung<br />

der Vereinbarung zwischen der HAB und den einzelnen Beschäftigungsträgern<br />

als Auftragsdatenverarbeitung über sogenannte Unteraufträge<br />

zu erfolgen habe. Diese Grundsatzfrage ist dann auch akzeptiert worden. Probleme<br />

gab es dann jedoch bei der Frage, welche datenschutzrechtlichen Standards<br />

bei der Ausgestaltung der Unteraufträge von den einzelnen Trägern zu<br />

verlangen seien. Wir haben darauf bestanden, dass auch bei den privatrechtlich<br />

organisierten Unterauftragnehmern die im öffentlichen Bereich herrschenden<br />

datenschutzrechtlichen Standards erhalten bleiben und die erforderlichen<br />

technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand<br />

der Technik gewährleistet werden. Hierzu gehört insbesondere die Aktivierung<br />

einer laufend aktualisierten Firewall und von Antivirenprogrammen. Der Zugriff<br />

zum MISTRAL-System musste mit trägerbezogenen Clientzertifikaten und mit<br />

komplexen Passworten abgesichert werden. Diese Forderungen hat die HAB<br />

letztendlich akzeptiert.<br />

Die Realisierung der festgelegten Maßnahmen werden wir in 2008 überprüfen.<br />

46<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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