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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Für die Arbeitsplätze, an denen Einbürgerungsangelegenheiten bearbeitet<br />

werden, wurde dies verneint. Hier reicht es aus, wenn Einsicht in die Ausländerakte<br />

genommen wird.<br />

Für beide Behörden wurde ein Stichprobenverfahren vorgeschrieben, durch<br />

das die Zulässigkeit der Abrufe anlassunabhängig zu prüfen ist. Zurzeit erwarten<br />

wir prüffähige Unterlagen für <strong>des</strong>sen technische Umsetzung.<br />

16.2 Einrichtung <strong>des</strong> Hamburg Welcome Centers<br />

Sollen Mitarbeiter für verschiedene sensible Fachaufgaben gleichzeitig zuständig<br />

sein, müssen gesetzlich vorgeschriebene Übermittlungsgrenzen<br />

durch zusätzliche organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.<br />

Seit Anfang April 2007 steht das Hamburg Welcome Center (HWC), eine<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Bezirksamts Mitte, allen Neubürgern als erste Anlaufstelle für<br />

Beratung und Informationen in den Räumlichkeiten der Handelskammer Hamburg<br />

zur Verfügung. Neben dieser Aufgabenstellung ist das HWC aber auch<br />

zuständige Stelle für qualifizierte Ausländer und ihre Familienangehörigen in<br />

allen ausländer- und melderechtlichen Angelegenheiten. Mit dieser Aufgabenkonzentration<br />

sollen dieser Zielgruppe in angenehmer Atmosphäre nach dem<br />

Grundsatz one face to the customer Zeit und Wege erspart werden.<br />

Datenschutzrechtlich von Bedeutung ist, dass hier ein Sachbearbeiter für zwei<br />

besonders sensible Bereiche (Melde- und Ausländerwesen) gleichzeitig zuständig<br />

sein soll. Nach dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der informationellen<br />

Gewaltenteilung, der die personelle Trennung verschiedener sensibler<br />

Fachaufgaben erfordert und eine gegenseitige Nutzung der Daten nur in eng<br />

begrenztem, gesetzlich geregeltem Unfang zulässt, sind die Bereiche Meldewesen<br />

und Ausländerangelegenheiten grundsätzlich getrennt zu bearbeiten.<br />

Andererseits steht dem Senat die Organisationshoheit über die Verwaltungsstruktur<br />

zu.<br />

Um hier zu einem datenschutzgerechten Ausgleich zu gelangen, haben wir<br />

empfohlen, die Mitarbeiter per Dienstanweisung zu verpflichten, ohne besondere<br />

Einwilligung der Betroffenen nur diejenigen Daten <strong>des</strong> jeweils anderen<br />

Verfahrens zu nutzen, die gesetzlich gegenseitig übermittelt werden dürfen.<br />

Daneben haben wir einige Vorschläge zur Ausgestaltung der Dienststelle gemacht.<br />

Bei einem Besuch im Oktober 2007 konnten wir uns von der datenschutzgerechten<br />

Ausgestaltung der Dienststelle überzeugen. Auf unsere Nachfrage<br />

erfuhren wir, dass es bisher auch faktisch keine Probleme mit der Doppelzuständigkeit<br />

gegeben habe, da bei den Vorsprachen zunächst nur melderechtliche<br />

und erst später ausländerrechtliche Fragen betroffen seien.<br />

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<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB

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