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21. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ...

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Die Konferenz der <strong>Datenschutzbeauftragten</strong> der Länder und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> hat<br />

sich in zwei Beschlüssen kritisch zu den Plänen staatlicher Zugriffe auf private<br />

Computer geäußert (der Beschluss vom Oktober 2007 ist in Auszügen wiedergegeben).<br />

Neben den erheblichen verfassungsrechtlichen Problemen hätte ein solches<br />

Instrument auch aus technischer Sicht fatale Folgen. Während es einerseits<br />

öffentliche Aufgabe ist, die Sicherheit in der Informationstechnik zu fördern<br />

– hierfür ist auf Bun<strong>des</strong>ebene vorrangig das Bun<strong>des</strong>amt für Sicherheit in der<br />

Informationstechnik (BSI) zuständig –, entsteht im Zusammenhang mit Online-<br />

Durchsuchungen ein staatliches Eigeninteresse an Sicherheitslücken, die sich<br />

für diesen Zweck ausnutzen lassen. Für das allgemeine Vertrauen in die IT-<br />

Sicherheit einerseits und das Sicherheitsniveau andererseits hätte dies erhebliche<br />

negative Auswirkungen.<br />

Besonders alarmierend sind in diesem Zusammenhang Ideen, die für die Online-Durchsuchung<br />

erforderliche Software als Bestandteil der Kommunikation<br />

<strong>des</strong> Bürgers mit staatlichen Stellen im Rahmen <strong>des</strong> E-Government zu platzieren.<br />

Den gemeinsamen Anstrengungen der Verwaltungen und der <strong>Datenschutzbeauftragten</strong><br />

für sichere, vertrauenswürdige E-Government-Lösungen<br />

(siehe 2.1) ist mit solchen Vorschlägen wohl kaum gedient.<br />

Nein zur Online-Durchsuchung<br />

Der Computer hat im täglichen Leben der meisten Menschen eine zentrale<br />

Bedeutung für die Aufbewahrung und Gestaltung privatester Informationen,<br />

wie Fotografien, Reiseberichte, Tagebuchaufzeichnungen,<br />

persönliche Briefe, Eindrücke, Vorstellungen und Gefühle. Die heimliche<br />

Online-Durchsuchung führt <strong>des</strong>halb zu erheblichen Eingriffen in Grundrechte<br />

(informationelles Selbstbestimmungsrecht, Unverletzlichkeit der<br />

Wohnung, Telekommunikationsgeheimnis usw.). Die Installation von<br />

Überwachungssoftware etwa mit Hilfe <strong>des</strong> Internets oder die Versendung<br />

von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde wird erwogen,<br />

sogar das unbemerkte Eindringen in Wohnungen zu diesem Zweck wird<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

Es steht fest, dass sich der unantastbare Kernbereich privater Lebensgestaltung<br />

bei Online-Durchsuchungen durch technische Mittel bei der Datenerhebung<br />

nicht schützen lässt. Ein automatisierter Kernbereichsschutz<br />

ist somit nicht realisierbar.<br />

Derzeit wird zwar versichert, dass der Einsatz nur auf die Bekämpfung<br />

<strong>des</strong> Terrorismus sowie die Verfolgung schwerster Straftaten und insgesamt<br />

auf wenige Fälle beschränkt wird. Die Erfahrungen zeigen aber,<br />

dass solche Beschränkungen nicht von langer Dauer sein werden.<br />

<strong>21.</strong> <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2006/2007 HmbDSB<br />

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