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125 JahreSektion Gera (6,86 MB)

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Die Entwicklung des Bergsportes<br />

in <strong>Gera</strong> nach dem 2. Weltkrieg<br />

und die Wiedergründung<br />

der Sektion <strong>Gera</strong> im DAV<br />

1946–2004<br />

Nach der bedingungslosen Kapitulation<br />

im Mai 1945 und dem Zusammenbruch<br />

des Hitlerstaates wurden in den vier<br />

Besatzungszonen alle nationalsozialistischen<br />

Organisationen verboten, wozu<br />

spätestens seit 1938 auch der nach der<br />

Annektierung Österreichs gleichgeschaltete<br />

Deutsche Alpenverein gehörte.<br />

Unter Führung des in Nürnberg als<br />

Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilten<br />

Arthur Seyß-Inquart wurde der<br />

DAV 1939 dem Nationalsozialistischen<br />

Reichsbund für Leibesübungen unterstellt<br />

(NSRL) und zu einer regimekonformen<br />

Organisation umstrukturiert.<br />

Für alle Sektionen des DAV, die jetzt<br />

„Zweigvereine“ hießen, wurde nach der<br />

Hauptversammlung des Alpenvereins<br />

im Juni 1938 eine neue Einheitssatzung<br />

verbindlich. Der traditionsreiche Alpenverein<br />

wurde zu einer staatsnahen Organisation<br />

degradiert, in der vormilitärische<br />

Ausbildung gefördert und eine enge<br />

Zusammenarbeit mit der Wehrmacht,<br />

der SS, HJ und NSDAP gepfl egt wurde.<br />

Die Sektionsführer hatten NSDAP-Mitglieder<br />

zu sein.<br />

Als gegen Ende des Jahres 1945 vor allem<br />

im süddeutschen Raum erste Initiativen<br />

zur Wiedergründung des DAV registriert<br />

werden konnten, machten sich Recherchen<br />

erforderlich, inwieweit der DuÖAV<br />

bzw. ab 1938 der DAV im Hitlerstaat<br />

tatsächlich politisch belastet war. Die Ergebnisse<br />

dieser Nachforschungen waren<br />

so verheerend, dass unter Berücksichtigung<br />

entsprechender Richtlinien und<br />

Direktiven der US-Besatzungsstreitkräfte<br />

an eine Genehmigung zur Neugründung<br />

des Alpenvereins vorerst nicht zu<br />

denken war. Zu stark hatten sich die Führungseliten<br />

des Vereins vom nationalsozialistischen<br />

Gedankengut infi zieren<br />

bzw. durch Allmachtteilhabe korrumpieren<br />

lassen. Das Gesetz vom 5. 3. 1946<br />

zur Befreiung vom Nationalsozialismus<br />

und Militarismus, auf dem die Entnazifi<br />

zierung beruhte, der sich auch Sportvereine<br />

zu unterziehen hatten, bedeutet<br />

das Aus für einen beachtlichen Teil jener<br />

süddeutschen Wiedergründungsaktivisten<br />

der ersten Nachkriegsjahre. Erst die<br />

Generalamnestie nach Artikel 131 der<br />

neuen Verfassung der gerade gegründeten<br />

Bundesrepublik Deutschland hob die<br />

Spaltung der Gesellschaft in Schuldige<br />

und Nichtschuldige auf und ermöglichte<br />

die Reaktivierung unverzichtbarer<br />

„Erfahrungsträger“ in Staat, Wirtschaft,<br />

Kultur und Sport. Nachdem ab 1947<br />

in der „Bi-Zone“ (amerikanische und<br />

englische Besatzungszone) erste Alpenvereinssektionen<br />

lizensiert wurden und<br />

sich sogar schon Landesarbeitsgemeinschaften<br />

gebildet hatten, ermöglichte die<br />

neue Gesetzgebung der BRD die Einberufung<br />

eines Alpenvereinstages vom<br />

20. bis 21. Oktober 1950 nach Würzburg,<br />

auf dem sich 234 Sektionen mit rund<br />

90.000 Mitgliedern wieder zum Deutschen<br />

Alpenverein zusammenschlossen.<br />

Der wiedergegründete demokratisch<br />

strukturierte DAV knüpfte bewusst an<br />

die Ziele und Traditionen vor 1933 an.<br />

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