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125 JahreSektion Gera (6,86 MB)

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Die Satzung der Klettervereinigung Uhustein<br />

der BSG Lokomotive <strong>Gera</strong><br />

Sektion Wintersport und Touristik<br />

I. Aufnahmebedingungen:<br />

1. Jedes Mitglied muss im DTSB und im DWBO sein.<br />

2. Das Mindestalter muss 16 Jahre betragen.<br />

3. Der Aspirant muss mindestens 1 Jahr mit dem Klub klettern gehen, ehe er<br />

aufgenommen wird.<br />

4. Bei der Aufnahme muss er in der Lage sein<br />

a) bei Männern<br />

10 Wege Schwierigkeit V im Vorstieg oder<br />

10 Wege Schwierigkeit VII im Nachstieg und<br />

5 Wege Schwierigkeit V im Vorstieg<br />

b) bei Frauen<br />

10 Wege Schwierigkeit V im Nachstieg und<br />

5 Wege Schwierigkeit III im Vorstieg<br />

nachweisen zu können.<br />

c) Beteiligt sich eine Sportfreundin oder ein Sportfreund aktiv an den<br />

Veranstaltungen des Klubs, am Training und an den Fahrten der Sektion,<br />

so wird er/sie nach dreijähriger Aspirantenzeit in den Klub<br />

aufgenommen.<br />

5. Die Aufnahme muss von allen Mitgliedern bestätigt werden.<br />

6. Die Mitglieder können bei begründeter Ablehnung die Aspirantenzeit um<br />

1 Jahr verlängern.<br />

II. Rechte und Pfl ichten<br />

1. Jedes Mitglied hat das Recht das Klubabzeichen zu tragen.<br />

2. Jedes Mitglied hat das Recht, bei vorgeschlagenen Fahrten Einspruch zu<br />

erheben.<br />

3. Jedes Mitglied hat das Recht, jede Vergünstigung des Klubs in Anspruch zu<br />

nehmen.<br />

4. Jedes Mitglied und jeder Aspirant ist verpfl ichtet, an allen<br />

Klubversammlungen teilzunehmen oder sich zu entschuldigen. Dasselbe gilt<br />

beim Heimtraining.<br />

5. Bei Fahrten ins Klettergebiet müssen alle vorgestiegenen Wege mit<br />

Schwierigkeit, Nachsteiger und besonderen Vorkommnissen im Klubbuch<br />

eingeschrieben werden. Sollte ein Mitglied der Sektion bei einem fremden<br />

Sportfreund einen Weg nachsteigen, so muss auch dieser im Klubbuch<br />

eingeschrieben werden.<br />

6. Jedes Mitglied ist verpfl ichtet, den Anweisungen des Fahrtenleiters auf einer<br />

Fahrt Folge zu leisten.<br />

III. Sanktionen<br />

1. Die Strafen werden in der Klubversammlung verhängt.<br />

2. Bei öfterem unentschuldigten Fehlen in Versammlungen und beim<br />

Heimtraining darf der Betreffende an der nächsten Fahrt nicht teilnehmen.<br />

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