Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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gestellt. Dies entspricht einem Flächenanteil von etwa 3 % an der Gesamtfläche in Deutschland.<br />
Schwerpunkträume bilden dabei die großen Flüsse Elbe, Donau, Rhein, Weser, Ems<br />
und Oder mit ihren Einzugsgebieten.<br />
Vor dem Hintergrund der europaweiten Auswirkungen von Hochwasserereignissen entwickelte<br />
die EU-Kommission 2007 die Richtlinie über die Bewertung und das Management von<br />
Hochwasserrisiken (207/60/EG-HWRM-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es, nachteilige Folgen<br />
für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit<br />
durch die Folgen von Hochwasser zu verringern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
(WHG 2009) wurde die Hochwasserrahmenrichtlinie in nationales Recht<br />
umgesetzt. Seit März 2010 ist das neue WHG in Kraft getreten.<br />
In diesem Rahmen werden in Deutschland bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 für alle Gewässer, in denen<br />
signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne<br />
erarbeitet, welche bis Ende 2021 und danach alle 6 Jahre auf das Hochwasserrisiko zu<br />
überprüfen und ggf. zu aktualisieren sind (§ 75 WHG). Bis Ende 2013 wurden deutschlandweit<br />
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt, für die eine aktuelle Neuermittlung<br />
der Überschwemmungsgebiete erfolgt ist (§ 74 WHG). 2014 wurde darüber hinaus<br />
das Nationale Hochwasserschutzprogramm (LAWA 2014) erstellt, welches einen herausgehobenen<br />
Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementplanung darstellt.<br />
Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes wurden Maßnahmen zur Sicherung<br />
und Erweiterung von Rückhalteflächen, die in 3 Kategorien eingeteilt sind, abgestimmt:<br />
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in der Kategorie 1 „Deichrückverlegungen/Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen“<br />
sollen insgesamt rund 20.571 ha (das sind etwa 206 km²) Überflutungsfläche<br />
einer natürlichen Überschwemmungsdynamik zurückgegeben werden;<br />
in der Kategorie 2 „gesteuerte Hochwasserrückhaltung“ sollen 1.178,57 Mio. m³ Retentionsvolumen<br />
geschaffen werden;<br />
weiterhin sollen in der Kategorie 3 „Schwachstellen“ beseitigt werden.<br />
Zukünftige Entwicklung<br />
Angesichts des strengen rechtlichen Rahmens und der mittlerweile erkannten Bedeutung<br />
von Überschwemmungsgebieten ist für die zukünftige Entwicklung ein negativer Trend eher<br />
unwahrscheinlich. Auf der Basis der HWRM-Richtlinie und des genannten Nationalen Maßnahmenprogramms<br />
ist davon auszugehen, dass die Überschwemmungsgebietsfläche in<br />
Deutschland zukünftig tendenziell moderat zunehmen wird. Eine solche Erweiterung ist auch<br />
deshalb geboten, weil im Zuge des Klimawandels damit zu rechnen ist, dass die Intensität<br />
von Hochwasserereignissen in bestimmten Regionen in Deutschland tendenziell zunehmen<br />
wird. Die Aufwertung bzw. Erweiterung von Überschwemmungsgebieten dient zusätzlich<br />
dazu, das nach Art. 4 WRRL gesetzte Ziel zu erreichen, Gewässer in einen guten ökologischen<br />
Zustand zu bringen bzw. diesen zu erhalten (Verschlechterungsverbot).<br />
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