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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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gestellt. Dies entspricht einem Flächenanteil von etwa 3 % an der Gesamtfläche in Deutschland.<br />

Schwerpunkträume bilden dabei die großen Flüsse Elbe, Donau, Rhein, Weser, Ems<br />

und Oder mit ihren Einzugsgebieten.<br />

Vor dem Hintergrund der europaweiten Auswirkungen von Hochwasserereignissen entwickelte<br />

die EU-Kommission 2007 die Richtlinie über die Bewertung und das Management von<br />

Hochwasserrisiken (207/60/EG-HWRM-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es, nachteilige Folgen<br />

für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit<br />

durch die Folgen von Hochwasser zu verringern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes<br />

(WHG 2009) wurde die Hochwasserrahmenrichtlinie in nationales Recht<br />

umgesetzt. Seit März 2010 ist das neue WHG in Kraft getreten.<br />

In diesem Rahmen werden in Deutschland bis <strong>zum</strong> Jahr 2015 für alle Gewässer, in denen<br />

signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne<br />

erarbeitet, welche bis Ende 2021 und danach alle 6 Jahre auf das Hochwasserrisiko zu<br />

überprüfen und ggf. zu aktualisieren sind (§ 75 WHG). Bis Ende 2013 wurden deutschlandweit<br />

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt, für die eine aktuelle Neuermittlung<br />

der Überschwemmungsgebiete erfolgt ist (§ 74 WHG). 2014 wurde darüber hinaus<br />

das Nationale Hochwasserschutzprogramm (LAWA 2014) erstellt, welches einen herausgehobenen<br />

Bestandteil der Hochwasserrisikomanagementplanung darstellt.<br />

Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes wurden Maßnahmen zur Sicherung<br />

und Erweiterung von Rückhalteflächen, die in 3 Kategorien eingeteilt sind, abgestimmt:<br />

<br />

<br />

<br />

in der Kategorie 1 „Deichrückverlegungen/Wiedergewinnung von natürlichen Rückhalteflächen“<br />

sollen insgesamt rund 20.571 ha (das sind etwa 206 km²) Überflutungsfläche<br />

einer natürlichen Überschwemmungsdynamik zurückgegeben werden;<br />

in der Kategorie 2 „gesteuerte Hochwasserrückhaltung“ sollen 1.178,57 Mio. m³ Retentionsvolumen<br />

geschaffen werden;<br />

weiterhin sollen in der Kategorie 3 „Schwachstellen“ beseitigt werden.<br />

Zukünftige Entwicklung<br />

Angesichts des strengen rechtlichen Rahmens und der mittlerweile erkannten Bedeutung<br />

von Überschwemmungsgebieten ist für die zukünftige Entwicklung ein negativer Trend eher<br />

unwahrscheinlich. Auf der Basis der HWRM-Richtlinie und des genannten Nationalen Maßnahmenprogramms<br />

ist davon auszugehen, dass die Überschwemmungsgebietsfläche in<br />

Deutschland zukünftig tendenziell moderat zunehmen wird. Eine solche Erweiterung ist auch<br />

deshalb geboten, weil im Zuge des Klimawandels damit zu rechnen ist, dass die Intensität<br />

von Hochwasserereignissen in bestimmten Regionen in Deutschland tendenziell zunehmen<br />

wird. Die Aufwertung bzw. Erweiterung von Überschwemmungsgebieten dient zusätzlich<br />

dazu, das nach Art. 4 WRRL gesetzte Ziel zu erreichen, Gewässer in einen guten ökologischen<br />

Zustand zu bringen bzw. diesen zu erhalten (Verschlechterungsverbot).<br />

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