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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Zu Kriterium 2.7)<br />

Im Rahmen der Projektbewertung auf Projekt- und auf Netzebene wird die Durchfahrungslänge<br />

von Wasserschutzgebieten der engeren Schutzzonen (Zonen I und II gemäß § 51<br />

WHG, auch Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG) einer Verkehrsinfrastrukturtrasse<br />

ermittelt. Aufgrund der vorgeschriebenen besonderen Schutzvorkehrungen beim Bau eines<br />

Verkehrswegs (z. B. bei Straßen gemäß Richtlinie <strong>zum</strong> Straßenbau in Wasserschutzgebieten<br />

RiStWag) bleibt die Betroffenheit der Wasserschutzzone III in der Bewertung unberücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Trassenplausibilisierung wird geprüft, ob die Betroffenheit von Wasserschutzgebieten<br />

(WSG I, II und auch Zone III) soweit möglich vermieden wurde.<br />

Zu Kriterium 2.8)<br />

Bei diesem Kriterium soll die Betroffenheit der Unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume<br />

(UZVR) >100qkm (BfN) ermittelt werden. Für die Projektbewertung ist vorgesehen, die Größe<br />

der verbleibenden UZVR-Restflächen zu ermitteln und zu prüfen, ob die UZVR-<br />

Mindestgröße bei diesen Restflächen unterschritten wird. Falls beide die UZVR-<br />

Mindestfläche noch einhalten, ist die Funktionsminderung mit 50% der Flächengröße der<br />

kleineren Fläche in die Darstellung der Betroffenheit einzustellen. Unterschreitet eine entstehende<br />

Restfläche die Mindestgröße von 100qkm, ist diese Fläche als Verlust zu werten. Ein<br />

ehemaliger UZVR geht vollständig verloren, wenn alle Teilflächen die Mindestgröße unterschreiten.<br />

Im Rahmen der Trassenplausibilisierung wurde geprüft, ob eine Betroffenheit vorliegt und –<br />

falls ja – eine Begründung vorliegt, dass eine Bündelung mit bestehenden Verkehrswegen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Zu Kriterium 2.9)<br />

Diese Schutzgebietskategorien sind i. d. R. großflächig ausgebildet und haben gegenüber<br />

den Schutzgebietskategorien des Kriteriums 2.1 eine nachgeordnete Bedeutung.<br />

Im Rahmen der Projektbewertung und der Gesamtplanbewertung wird die flächige Inanspruchnahme<br />

einschl. indirekter Betroffenheiten im Nahbereich einer Verkehrsinfrastrukturtrasse<br />

ermittelt und bewertet. Tunnelstrecken werden konfliktvermeidend berücksichtigt.<br />

Bei den UNESCO-Weltkulturerbestätten werden die offiziellen Pufferzonen mit in die Gebietskulisse<br />

einbezogen.<br />

Kriterium 2.9 wird im Rahmen der Trassenplausibilisierung nicht berücksichtigt.<br />

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