Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Ermittlung der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme bei Schienenwegen<br />
Bei den Schienenwegeprojekten lagen Informationen zur direkten anlagebedingten Flächeninanspruchnahme<br />
in drei Varianten vor.<br />
Für einen Teil der Projekte wurde durch das Ingenieurbüro SchüsslerPlan eine konkrete<br />
Trassenvorplanung mit einem 3D-Tool durchgeführt. Auf dieser Basis konnte eine Flächenumhüllende<br />
für den räumlichen Projektumgriff erstellt werden, die den Gleiskörper selbst<br />
einschließlich Böschungs- und Einschnittsflächen umfasst.<br />
Für einen anderen Teil der Projekte lag keine konkrete Projektumhüllende, sondern nur die<br />
Trassenachse vor. In diesen Fällen wurden, wie bei den Straßenprojekten, durchschnittliche<br />
Referenzwerte für die Trassenbreite zugrunde gelegt, um den räumlichen Projektumgriff und<br />
damit den Bereich mit direkter Flächeninanspruchnahme abzuschätzen. Die Referenzwerte<br />
stammen aus einer Auswertung aktueller <strong>zum</strong> BVWP vorgeschlagener Projekte durch das<br />
Ingenieurbüro SchüsslerPlan (siehe Tab. 10).<br />
Tab. 10:<br />
Größenordnung der Flächeninanspruchnahme bei Schienenwegen<br />
Auswertung Stichprobe Mittelwert Mittelwert je Seite Stichprobenanzahl<br />
Strecke<br />
Neubau: 2-Gleisig 25,0 m 12,5 m 34<br />
Ausbau: 2-Gleisig auf 4-Gleisig 26,3 m 13,15 m 16<br />
Ausbau: 3-Gleisig auf 4-Gleisig 10,4 m 5,2 m 5<br />
Ausbau: 2-Gleisig auf 3-Gleisig 10,0 m 5,0 m 10<br />
Ausbau: 1-Gleisig auf 2-Gleisig 9,8 m 4,9 m 13<br />
Eine Differenzierung nach dem Relieftyp ist bei Schienenwegen nach den Daten von<br />
SchüsslerPlan nicht erforderlich.<br />
Wirkzonen für indirekte Beeinträchtigungen von Straßen- oder Schienenwegen<br />
Neben der direkten anlagebedingten Flächeninanspruchnahme ergeben sich – vor allem<br />
betriebsbedingt – indirekte Beeinträchtigungen im Umfeld von Straßen- und Schienenwegen.<br />
Das Früherkennungssystem des BfN <strong>zum</strong> BVWP 2003 hat für Straßenprojekte eine Wirkzone<br />
von beidseitig 500 m abgegrenzt. Nach der aktuellen Wirkungsforschung ist von folgenden<br />
weitreichenden Wirkprozessen auszugehen:<br />
a) Lärmwirkungen auf die Erholungsnutzung und die Avifauna: hier gemäß aktueller Erkenntnisse<br />
(siehe KIFL 2009) max. Wirkdistanz 500 m, relevante Lärmisophonen (47 –<br />
58 dB(A)) reichen teilweise noch weiter,<br />
b) Einträge von eutrophierenden Stickstoffverbindungen: gemäß aktueller Studien an stark<br />
befahrenen Autobahnen nicht weiter als 200 bis 500 m nachweisbar (siehe v.a. BMVBS<br />
2013a; KIRCHNER et al. 2006) und<br />
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