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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Ermittlung der anlagebedingten Flächeninanspruchnahme bei Schienenwegen<br />

Bei den Schienenwegeprojekten lagen Informationen zur direkten anlagebedingten Flächeninanspruchnahme<br />

in drei Varianten vor.<br />

Für einen Teil der Projekte wurde durch das Ingenieurbüro SchüsslerPlan eine konkrete<br />

Trassenvorplanung mit einem 3D-Tool durchgeführt. Auf dieser Basis konnte eine Flächenumhüllende<br />

für den räumlichen Projektumgriff erstellt werden, die den Gleiskörper selbst<br />

einschließlich Böschungs- und Einschnittsflächen umfasst.<br />

Für einen anderen Teil der Projekte lag keine konkrete Projektumhüllende, sondern nur die<br />

Trassenachse vor. In diesen Fällen wurden, wie bei den Straßenprojekten, durchschnittliche<br />

Referenzwerte für die Trassenbreite zugrunde gelegt, um den räumlichen Projektumgriff und<br />

damit den Bereich mit direkter Flächeninanspruchnahme abzuschätzen. Die Referenzwerte<br />

stammen aus einer Auswertung aktueller <strong>zum</strong> BVWP vorgeschlagener Projekte durch das<br />

Ingenieurbüro SchüsslerPlan (siehe Tab. 10).<br />

Tab. 10:<br />

Größenordnung der Flächeninanspruchnahme bei Schienenwegen<br />

Auswertung Stichprobe Mittelwert Mittelwert je Seite Stichprobenanzahl<br />

Strecke<br />

Neubau: 2-Gleisig 25,0 m 12,5 m 34<br />

Ausbau: 2-Gleisig auf 4-Gleisig 26,3 m 13,15 m 16<br />

Ausbau: 3-Gleisig auf 4-Gleisig 10,4 m 5,2 m 5<br />

Ausbau: 2-Gleisig auf 3-Gleisig 10,0 m 5,0 m 10<br />

Ausbau: 1-Gleisig auf 2-Gleisig 9,8 m 4,9 m 13<br />

Eine Differenzierung nach dem Relieftyp ist bei Schienenwegen nach den Daten von<br />

SchüsslerPlan nicht erforderlich.<br />

Wirkzonen für indirekte Beeinträchtigungen von Straßen- oder Schienenwegen<br />

Neben der direkten anlagebedingten Flächeninanspruchnahme ergeben sich – vor allem<br />

betriebsbedingt – indirekte Beeinträchtigungen im Umfeld von Straßen- und Schienenwegen.<br />

Das Früherkennungssystem des BfN <strong>zum</strong> BVWP 2003 hat für Straßenprojekte eine Wirkzone<br />

von beidseitig 500 m abgegrenzt. Nach der aktuellen Wirkungsforschung ist von folgenden<br />

weitreichenden Wirkprozessen auszugehen:<br />

a) Lärmwirkungen auf die Erholungsnutzung und die Avifauna: hier gemäß aktueller Erkenntnisse<br />

(siehe KIFL 2009) max. Wirkdistanz 500 m, relevante Lärmisophonen (47 –<br />

58 dB(A)) reichen teilweise noch weiter,<br />

b) Einträge von eutrophierenden Stickstoffverbindungen: gemäß aktueller Studien an stark<br />

befahrenen Autobahnen nicht weiter als 200 bis 500 m nachweisbar (siehe v.a. BMVBS<br />

2013a; KIRCHNER et al. 2006) und<br />

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