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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Das Berechnungsverfahren in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) wird<br />

derzeit überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Dadurch lassen sich künftig die<br />

Immissionen zutreffender als bisher ermitteln. Darüber hinaus sollen Regelungen getroffen<br />

werden, wie zukünftig die lärmmindernden Eigenschaften von Fahrbahndeckschichten ermittelt<br />

werden. Zukünftig soll es möglich sein, auch für innerörtliche Gemeindestraßen die<br />

lärmmindernden Eigenschaften eines Fahrbahnbelages zu berücksichtigen. Ziel ist es, die<br />

Entwicklung dieser Fahrbahnbeläge zu fördern.<br />

Hinzu kommt, dass beim Ausbau von Bundesfernstraßen und Schienenwegen die Lärmsituation<br />

verbessert wird, da in diesen Fällen die Grenzwerte der 16. BImSchV einzuhalten<br />

sind.<br />

5.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt<br />

5.3.1 Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung<br />

Die Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Naturschutzvorrangflächen mit herausragender<br />

Bedeutung durch den BVWP wird mit Kriterium 2.1 abgebildet. Als Naturschutzvorrangflächen<br />

mit herausragender Bedeutung werden hier folgende Gebietstypen des Naturschutzrechts<br />

zusammengefasst:<br />

Natura 2000-Gebietsnetz gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG (siehe hierzu Kap. 5.3.2)<br />

Naturschutzgebiete gemäß § 23 BNatSchG<br />

Nationalparke gemäß § 24 BNatSchG<br />

Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten gemäß § 25 BNatSchG /<br />

Naturschutzgroßprojekte des Bundes<br />

UNESCO-Weltnaturerbestätten<br />

Ramsar-Feuchtgebiete.<br />

Die kumulierte Gesamtkulisse der genannten Naturschutzvorrangflächen hat eine Größenordnung<br />

von etwa 58.033 km 2 (nur Landfläche ohne Schutzgebiete in Nord- und Ostsee),<br />

was einem Flächenanteil von 16% der Bundesfläche (bezogen auf die Landfläche) entspricht<br />

(siehe Abb. 8). 4<br />

4 Die Zahlenangaben beziehen sich zur besseren Vergleichbarkeit nur auf die Landflächen. In der Bewertung und in der Karte<br />

wurden die Schutzgebietsflächen in Nord- und Ostsee mit berücksichtigt.<br />

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