Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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lediglich im Bereich der Flächeninanspruchnahme durch die geplanten Bauwerke bzw. die<br />
jeweilige Verkehrstrasse zu erwarten.<br />
Kriterium 2.2: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen bei Umsetzung der Verkehrsprojekte mit VB / VB-E von Natura-2000-Gebieten<br />
lassen sich in insgesamt 374 Fällen nicht gänzlich ausschließen. In 128<br />
Fällen ist eine erhebliche Beeinträchtigung als wahrscheinlich anzunehmen. Dabei sind einzelne<br />
Natura-2000-Gebiete mehrfach, teils von unterschiedlichen Verkehrsprojekten betroffen.<br />
Die Natura-2000-Gebiete unterliegen einem strengen europäischen Schutzregime und dürfen<br />
daher nur ausnahmsweise beeinträchtigt werden. Somit ist für den BVWP die Möglichkeit<br />
von erheblichen Beeinträchtigungen zunächst als ein negativer Beitrag zur Zielerreichung zu<br />
bewerten (siehe Kap. 4.3). Tab. 20 auf S. 61 enthält entsprechende Bewertungsschwellen.<br />
Danach liegt ein deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung vor, wenn mehr als 1 % der in<br />
Deutschland vorhandenen Natura 2000-Gebiete möglicherweise erheblich betroffen sein<br />
können. Bei einer Gesamtzahl von insg. 5.346 Natura-2000-Gebieten (davon 4606 FFH-<br />
Gebiete und 740 Vogelschutzgebiete) entspricht diese Schwelle einer Betroffenheit von insg.<br />
54 Gebieten (siehe Kap. 5.3.2).<br />
Bezogen auf diesen Bewertungsmaßstab ist die Summe der möglichen und wahrscheinlichen<br />
Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />
einzustufen.<br />
Sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten nicht ausgeschlossen, so ist<br />
gemäß den Vorschriften des § 34 BNatSchG in jedem einzelnen Fall eine FFH-<br />
Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dem entsprechend hat für die oben genannten Fälle<br />
auf den nachfolgenden Planungsebenen eine weitergehende sorgfältige Prüfung der FFH-<br />
Verträglichkeit zu erfolgen. Können auch auf der Basis einer konkretisierten räumlichen Planung<br />
und ggf. zu ergreifender Schadensbegrenzungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht sicher ausgeschlossen werden, so ist ggf. ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen.<br />
Für jedes einzelne in den BVWP aufgenommene Verkehrsinfrastrukturaus- und<br />
-neubauprojekt ist spätestens in einem FFH-Ausnahmeverfahren sicherzustellen, dass die<br />
Kohärenz des Gebietsnetzes Natura 2000 für alle betroffenen FFH-Lebensraumtypen und<br />
Arten trotz Durchführung der Projekte sichergestellt ist. Auf der Ebene des BVWP können<br />
diese raumkonkreten Prüfungen noch nicht durchgeführt werden, da der Planungsstand der<br />
Vorhaben dies noch nicht zulässt.<br />
Kriterium 2.3: Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />
Lebensraumnetzwerke<br />
Durch die Verkehrsprojekte des VB/VB-E werden 1.237 ha von insgesamt 5.186.365 ha national<br />
bedeutsamen, unzerschnittenen Kernräumen der BfN-Lebensraumnetzwerke in Anspruch<br />
genommen.<br />
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