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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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lediglich im Bereich der Flächeninanspruchnahme durch die geplanten Bauwerke bzw. die<br />

jeweilige Verkehrstrasse zu erwarten.<br />

Kriterium 2.2: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen bei Umsetzung der Verkehrsprojekte mit VB / VB-E von Natura-2000-Gebieten<br />

lassen sich in insgesamt 374 Fällen nicht gänzlich ausschließen. In 128<br />

Fällen ist eine erhebliche Beeinträchtigung als wahrscheinlich anzunehmen. Dabei sind einzelne<br />

Natura-2000-Gebiete mehrfach, teils von unterschiedlichen Verkehrsprojekten betroffen.<br />

Die Natura-2000-Gebiete unterliegen einem strengen europäischen Schutzregime und dürfen<br />

daher nur ausnahmsweise beeinträchtigt werden. Somit ist für den BVWP die Möglichkeit<br />

von erheblichen Beeinträchtigungen zunächst als ein negativer Beitrag zur Zielerreichung zu<br />

bewerten (siehe Kap. 4.3). Tab. 20 auf S. 61 enthält entsprechende Bewertungsschwellen.<br />

Danach liegt ein deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung vor, wenn mehr als 1 % der in<br />

Deutschland vorhandenen Natura 2000-Gebiete möglicherweise erheblich betroffen sein<br />

können. Bei einer Gesamtzahl von insg. 5.346 Natura-2000-Gebieten (davon 4606 FFH-<br />

Gebiete und 740 Vogelschutzgebiete) entspricht diese Schwelle einer Betroffenheit von insg.<br />

54 Gebieten (siehe Kap. 5.3.2).<br />

Bezogen auf diesen Bewertungsmaßstab ist die Summe der möglichen und wahrscheinlichen<br />

Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />

einzustufen.<br />

Sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten nicht ausgeschlossen, so ist<br />

gemäß den Vorschriften des § 34 BNatSchG in jedem einzelnen Fall eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dem entsprechend hat für die oben genannten Fälle<br />

auf den nachfolgenden Planungsebenen eine weitergehende sorgfältige Prüfung der FFH-<br />

Verträglichkeit zu erfolgen. Können auch auf der Basis einer konkretisierten räumlichen Planung<br />

und ggf. zu ergreifender Schadensbegrenzungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht sicher ausgeschlossen werden, so ist ggf. ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen.<br />

Für jedes einzelne in den BVWP aufgenommene Verkehrsinfrastrukturaus- und<br />

-neubauprojekt ist spätestens in einem FFH-Ausnahmeverfahren sicherzustellen, dass die<br />

Kohärenz des Gebietsnetzes Natura 2000 für alle betroffenen FFH-Lebensraumtypen und<br />

Arten trotz Durchführung der Projekte sichergestellt ist. Auf der Ebene des BVWP können<br />

diese raumkonkreten Prüfungen noch nicht durchgeführt werden, da der Planungsstand der<br />

Vorhaben dies noch nicht zulässt.<br />

Kriterium 2.3: Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />

Lebensraumnetzwerke<br />

Durch die Verkehrsprojekte des VB/VB-E werden 1.237 ha von insgesamt 5.186.365 ha national<br />

bedeutsamen, unzerschnittenen Kernräumen der BfN-Lebensraumnetzwerke in Anspruch<br />

genommen.<br />

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