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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Beeinträchtigungen von wertgebenden Arten und Lebensräumen der Natura 2000-<br />

Schutzgebiete führen.<br />

Zusätzlich zu den auf die Arten und Lebensräume von gemeinschaftlicher Bedeutung bezogenen<br />

Erhaltungs- und Entwicklungszielen aus der FFH-Richtlinie, sind darüber hinaus Ziele<br />

im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie (2011) formuliert. Diese sehen bis 2020, im Vergleich<br />

zur letzten Bewertung des Erhaltungszustands, bei den für die EU bedeutenden Habitaten<br />

eine 100-prozentige und hinsichtlich der Arten eine 50-prozentige Verbesserung vor.<br />

Das europäische Natura 2000-Gebietsnetz hat sich über Jahre hinweg gefestigt und wurde<br />

schrittweise quantitativ und qualitativ weiterentwickelt. Die Unterschutzstellung zahlreicher<br />

Natura 2000-Gebiete ist in Deutschland noch nicht abgeschlossen und die Ausweisung<br />

streng geschützter Gebiete wird weiter zunehmen. 21 Es kann daher davon ausgegangen<br />

werden, dass dieses hohe Schutzniveau weiterhin Bestand haben wird. Mögliche Anpassungen<br />

der europäischen Naturschutzpolitik durch den aktuell laufenden „Fitness-Check“ sind<br />

jedoch denkbar. Das BfN geht davon aus, dass in diesem Prozess „entscheidende Weichen“<br />

für die „Weiterentwicklung und den Erfolg des Naturschutzes in Europa“ gestellt werden. 22<br />

5.3.3 BfN-Lebensraumnetzwerke<br />

Neben der unmittelbaren Zerstörung und stofflichen Beeinträchtigungen gilt die Zerschneidung<br />

von Lebensräumen als Hauptursache für die Gefährdung der biologischen Vielfalt in<br />

Deutschland und Europa (IUELL ET AL. 2003). Verkehrswege haben hieran einen nicht unerheblichen<br />

Anteil. Die Bundesregierung hat sich mit der Nationalen Biodiversitätsstrategie und<br />

mit dem Bundesprogramm Wiedervernetzung zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit<br />

im Verkehrsnetz als prioritäres Handlungsfeld bekannt. Der Schutz von Lebensräumen<br />

vor Zerschneidung durch Verkehrswege ist in § 1 Abs. 5 BNatSchG auch gesetzlich<br />

verankert. Danach sollen Verkehrswege landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt<br />

werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen<br />

des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume sind vor weiterer Zerschneidung<br />

zu bewahren. Die Biodiversitätsstrategie definiert darüber hinaus das Ziel, dass bis<br />

2020 von den bestehenden Verkehrswegen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Biotopverbundsystems mehr ausgehen. Neue Verkehrswege sollen darüber hinaus<br />

zukünftig grundsätzlich eine ausreichende ökologische Durchlässigkeit aufweisen (z. B.<br />

Fischtreppen in Fließgewässern, Grünbrücken an Verkehrswegen).<br />

Um diese Ziele zu operationalisieren und die notwendigen fachlichen Grundlagen zu schaffen,<br />

wurden vom BfN in den letzten Jahren zahlreiche Forschungsvorhaben ausgeschrieben<br />

und durchgeführt (siehe vor allem HÄNEL UND RECK 2011, RECK ET AL. 2008, HÄNEL 2007,<br />

21 http://www.biologischevielfalt.de/ind_gebietsschutz.html (Zugriff am 01.12.2015)<br />

22 BfN (2015): EU Fitness Check für FFH- und Vogelschutzrichtlinie<br />

http://www.bfn.de/eu_fitness_check.html (Zugriff am 01.12.2015)<br />

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