Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Baumaßnahmen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die zu erwartenden baubedingten<br />
Umweltauswirkungen bzw. Beeinträchtigungen durch Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen.<br />
Baubedingte Umweltauswirkungen treten nur temporär im Zeitraum der Durchführung der<br />
Baumaßnahme auf. Im Rahmen der Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen können vorübergehende<br />
Flächeninanspruchnahmen, z.B. bei der Nutzung von Bau- und Lagerflächen, stattfinden.<br />
Akustische Wirkungen im Umfeld der Baumaßnahmen sind für das Schutzgut<br />
Mensch im Nahbereich von Siedlungen sowie für das Schutzgut Landschaft/Erholung (Verlärmung<br />
von Ruheräumen) möglich. Durch bauliche Maßnahmen kann es zu optischen<br />
Störwirkungen in der Landschaft kommen, die jedoch ebenfalls zeitlich begrenzt sind. Daneben<br />
kann es zu Schadstoffbelastungen im besiedelten Bereich sowie zu Beeinträchtigungen<br />
für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt kommen. Die Erhaltungsbaggerungen<br />
für Fahrrinnen an Bundeswasserstraßen führen in der Regel zu temporären Veränderungen<br />
der Qualität und Ökologie der Gewässerabschnitte durch vorübergehende Gewässertrübung<br />
und Veränderung des Sohlsubstrates. Die durch die Baumaßnahmen zu erwartenden<br />
Treibhausgasemissionen der Baumaschinen und des LKW-Verkehrs sind ebenfalls<br />
nur vorübergehend und damit insgesamt als weniger entscheidungserheblich einzustufen.<br />
Eine räumliche Verortung und eine konkrete Abschätzung der Größenordnung der Umweltauswirkungen<br />
der mit dem BVWP geplanten Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen sind nicht<br />
möglich. Konkrete Auswirkungen können aus diesem Grund im <strong>Umweltbericht</strong> nicht bilanziert<br />
und bewertet werden. Für die grundsätzliche Frage, ob die mit dem BVWP geplanten Ersatzbzw.<br />
Erhaltungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden sollen, sind die zu erwartenden<br />
(baubedingten) Umweltauswirkungen in der Regel nicht entscheidungsrelevant. Die konkrete<br />
Bewertung des Einzelfalls bleibt der Genehmigungsebene vorbehalten. Dort sind ggf. relevante<br />
Umweltauswirkungen z. B. im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange oder den<br />
Lärmschutz entsprechend zu berücksichtigen und geeignete Vermeidungs-, Verminderungsund<br />
Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.<br />
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