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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Baumaßnahmen. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die zu erwartenden baubedingten<br />

Umweltauswirkungen bzw. Beeinträchtigungen durch Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen.<br />

Baubedingte Umweltauswirkungen treten nur temporär im Zeitraum der Durchführung der<br />

Baumaßnahme auf. Im Rahmen der Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen können vorübergehende<br />

Flächeninanspruchnahmen, z.B. bei der Nutzung von Bau- und Lagerflächen, stattfinden.<br />

Akustische Wirkungen im Umfeld der Baumaßnahmen sind für das Schutzgut<br />

Mensch im Nahbereich von Siedlungen sowie für das Schutzgut Landschaft/Erholung (Verlärmung<br />

von Ruheräumen) möglich. Durch bauliche Maßnahmen kann es zu optischen<br />

Störwirkungen in der Landschaft kommen, die jedoch ebenfalls zeitlich begrenzt sind. Daneben<br />

kann es zu Schadstoffbelastungen im besiedelten Bereich sowie zu Beeinträchtigungen<br />

für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt kommen. Die Erhaltungsbaggerungen<br />

für Fahrrinnen an Bundeswasserstraßen führen in der Regel zu temporären Veränderungen<br />

der Qualität und Ökologie der Gewässerabschnitte durch vorübergehende Gewässertrübung<br />

und Veränderung des Sohlsubstrates. Die durch die Baumaßnahmen zu erwartenden<br />

Treibhausgasemissionen der Baumaschinen und des LKW-Verkehrs sind ebenfalls<br />

nur vorübergehend und damit insgesamt als weniger entscheidungserheblich einzustufen.<br />

Eine räumliche Verortung und eine konkrete Abschätzung der Größenordnung der Umweltauswirkungen<br />

der mit dem BVWP geplanten Ersatz- bzw. Erhaltungsmaßnahmen sind nicht<br />

möglich. Konkrete Auswirkungen können aus diesem Grund im <strong>Umweltbericht</strong> nicht bilanziert<br />

und bewertet werden. Für die grundsätzliche Frage, ob die mit dem BVWP geplanten Ersatzbzw.<br />

Erhaltungsmaßnahmen überhaupt durchgeführt werden sollen, sind die zu erwartenden<br />

(baubedingten) Umweltauswirkungen in der Regel nicht entscheidungsrelevant. Die konkrete<br />

Bewertung des Einzelfalls bleibt der Genehmigungsebene vorbehalten. Dort sind ggf. relevante<br />

Umweltauswirkungen z. B. im Hinblick auf artenschutzrechtliche Belange oder den<br />

Lärmschutz entsprechend zu berücksichtigen und geeignete Vermeidungs-, Verminderungsund<br />

Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen.<br />

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