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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Abb. 2:<br />

Der BVWP und seine Beziehungen zu anderen Plänen im Kontext der Verkehrswegeplanung<br />

(Quelle: BMVI)<br />

Alle fünf Jahre sind gemäß gesetzlicher Regelungen die Bedarfspläne zu überprüfen. Mit<br />

dieser Bedarfsplanüberprüfung soll festgestellt werden, ob eine Anpassung an die Verkehrsund<br />

Wirtschaftsentwicklung erforderlich ist.<br />

Die Verkehrswegeplanung auf Bundesebene mit Ausarbeitung des BVWP und Erstellung der<br />

Bedarfspläne ist die oberste Ebene einer mehrstufigen Verkehrsinfrastrukturplanung. Auf<br />

den nachfolgenden Planungsstufen werden die Planungen des BVWP von den Vorhabenträgern<br />

vertieft und bis <strong>zum</strong> Baurecht (in der Regel Planfeststellung) geführt. Die Umsetzungszeitpunkte<br />

und die Umsetzungsreihenfolge der Projekte hängen von der Dringlichkeit, dem<br />

Planungsstand mit Vorliegen des Baurechts sowie den verfügbaren Finanzmitteln ab. Zusätzlich<br />

zur Strategischen Umweltprüfung auf Ebene des BVWP ist auf den nachgeordneten<br />

Ebenen eine detaillierte vorhabenbezogene Umweltprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung)<br />

vorgesehen, sodass Umweltbelange durchgängig Berücksichtigung finden.<br />

Zur Verwirklichung des Ausbaus stellt das BMVI Fünfjahrespläne auf, die den Investitionsbedarfs<br />

für einen Zeitraum von fünf Jahren enthalten. Der Investitionsbedarf umfasst die Erhaltung<br />

der Bestandsnetze, die Fortführung der im Bau befindlichen Maßnahmen und die<br />

Vorhaben mit weit fortgeschrittenem Planungsstand, die bereits Baureife haben oder diese<br />

im Geltungszeitraum erreichen können.<br />

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