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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Abb. 31: Emissionen von Schwefeldioxid (SO 2 ) nach Quellkategorien 37<br />

Aufgrund der deutlichen Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten wird auch die für<br />

Deutschland in der NEC-Richtlinie 2001/81/EG festgelegte Emissionshöchstmenge von 520<br />

Tsd. t/a für Schwefeldioxid bereits seit 2005 eingehalten. Auch die relevanten Immissionsgrenzwerte<br />

<strong>zum</strong> Schutz der menschlichen Gesundheit, die europaweit als Tagesmittelwert<br />

von 350 µg/m 3 (max. 24 Überschreitungen pro Kalenderjahr) und als Stundenmittelwert von<br />

125 µg/m 3 (max. 3 Überschreitungen pro Kalenderjahr) festgelegt sind und in Deutschland in<br />

der 39. BImSchV verankert sind, werden selbst in Ballungsräumen deutlich unterschritten.<br />

Dies gilt auch für den kritischen Wert <strong>zum</strong> Schutz der Vegetation von 20 µg/m 3 für das Kalenderjahr<br />

sowie das Winterhalbjahr.<br />

Zukünftige Entwicklung<br />

Während in der NEC-Richtlinie Emissionshöchstmengen für das Zieljahr 2010 festgelegt<br />

sind, wurden 2012 bei der Novellierung des Göteborg-Protokolls unter der Genfer Luftreinhaltekonvention<br />

prozentuale Minderungsziele für das Jahr 2020 und alle Folgejahre für ver-<br />

37 Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_schwefeldixodi-emi_2015-06-<br />

01.pdf (Zugriff am 01.12.2015)<br />

Seite 115

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