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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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10 Geplante Überwachungsmaßnahmen<br />

Gemäß § 14m UVPG und § 14g Abs. 2 Nr. 9 UVPG sind im Rahmen der SUP Maßnahmen<br />

vorzusehen, um die erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Durchführung des<br />

BVWP ergeben können, zu überwachen.<br />

Die <strong>Bundesverkehrswegeplan</strong>ung ist in besonderem Maße durch eine hohe Komplexität und<br />

eine lange Umsetzungsdauer geprägt. Die im BVWP aufgelisteten Aus- und Neubauprojekte<br />

werden nicht unmittelbar umgesetzt. Das Baurecht wird erst nach Durchlaufen weiterer Planungs-<br />

und Zulassungsverfahren geschaffen. Im Rahmen dieser Verfahren wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt.<br />

Für jedes Einzelprojekt wird somit auf der Zulassungsebene, bei einigen Projekten bereits im<br />

Zuge der Vorplanung für Raumordnungsverfahren und/oder Linienbestimmung, eine weitergehende<br />

und konkretisierte Prognose und Bewertung der Umweltauswirkungen innerhalb<br />

der jeweiligen Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die sich aus der Durchführung<br />

des BVWP ergebenden erheblichen Umweltauswirkungen gehen darüber hinaus. Dementsprechend<br />

gilt für die Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen nach § 14m<br />

UVPG ein anderer Maßstab.<br />

Auf der Ebene des BVWP besteht das wesentliche Ziel der für den BVWP festzulegenden<br />

Überwachungsmaßnahmen darin, Rückschlüsse für eine Verbesserung zukünftiger Strategischer<br />

Umweltprüfungen <strong>zum</strong> BVWP zu ziehen. Gegenstand der Überwachung sind die Gesamtplanwirkungen.<br />

Hierzu werden Einzelprojekte nur dann betrachtet, wenn der Baubeginn<br />

erfolgt ist und sich gegenüber dem Planungsstand im BVWP signifikante Änderungen (z.B.<br />

Linienführung, Variantenwahl) ergeben haben. Die Überwachung orientiert sich in Umfang<br />

und Detailtiefe an den auf der Ebene der <strong>Bundesverkehrswegeplan</strong>ung betrachteten Umweltkriterien.<br />

Ein geeigneter zeitlicher Bezugspunkt für die Überwachung des BVWP ist die<br />

Bedarfsplanüberprüfung. Zu diesem Zeitpunkt sind folgende Teilschritte durchzuführen:<br />

1) Erhebung, welche Projekte in Bau gegangen sind<br />

2) Vergleich der Trassenführung des in Bau gegangenen Projektes mit dem im BVWP beurteilten<br />

Projekt<br />

3) Ermittlung der Umweltbetroffenheiten in Bezug auf die SUP-Kriterien für die in Bau gegangenen<br />

Projekte, falls diese signifikant von den im BVWP beurteilten Projekten abweichen<br />

Seite 175

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