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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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me der Emissionen, da der Rückgang bei den Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße<br />

die leichte Zunahme bei der Straße überkompensiert.<br />

Kriterium 2.1: Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Naturschutzvorrangflächen<br />

Durch die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs<br />

(VB/VB-E sowie WB / WB*) werden voraussichtlich insgesamt 4.215 ha Naturschutzvorrangflächen<br />

in Anspruch genommen bzw. beeinträchtigt.<br />

Die Summe der Wirkungen durch Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren<br />

Bedarfs auf Naturschutzvorrangflächen ist als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />

zu bewerten, da insgesamt mehr als 0,07 % der Naturschutzvorrangflächen Deutschlands<br />

von einer potenziellen Umsetzung der Summe der Verkehrsprojekte des VB/VB-E sowie WB<br />

/ WB* betroffen sind (zu den Bewertungsschwellen siehe Kap. 4.8.4).<br />

Kriterium 2.2: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten lassen sich bei Umsetzung der<br />

Summe der Verkehrsprojekte mit VB/VB-E sowie WB/WB* in insgesamt 666 Fällen nicht<br />

gänzlich ausschließen. In 246 Fällen ist eine erhebliche Beeinträchtigung als wahrscheinlich<br />

anzunehmen. Dabei ist es möglich, dass einzelne Natura-2000-Gebiete mehrfach, teils von<br />

unterschiedlichen Verkehrsprojekten betroffen sind.<br />

Bezogen auf den in Kap. 4.8.4 dargestellten Bewertungsmaßstab ist die Summe der möglichen<br />

und wahrscheinlichen Beeinträchtigungen durch Verkehrsprojekte des VB/VB-E sowie<br />

WB/WB* von Natura-2000-Gebieten als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung einzustufen.<br />

Unberührt davon bleibt, die Pflicht im Falle der weiteren Planung von Verkehrsprojekten<br />

des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs auf den nachfolgenden Planungsebenen<br />

eine weitergehende sorgfältige Prüfung der FFH-Verträglichkeit durchzuführen. Lassen sich<br />

erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete nicht sicher<br />

ausschließen, so ist ggf. ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen. Für jedes einzelne in<br />

den BVWP aufgenommene Verkehrsinfrastrukturaus- und -neubauprojekt ist spätestens in<br />

einem FFH-Ausnahmeverfahren sicherzustellen, dass die Kohärenz des Gebietsnetzes Natura<br />

2000 für alle betroffenen FFH-Lebensraumtypen und Arten trotz Durchführung der Projekte<br />

sichergestellt ist. Auf der Ebene des BVWP können diese raumkonkreten Prüfungen<br />

noch nicht durchgeführt werden, da der Planungsstand der Vorhaben dies noch nicht zulässt.<br />

Kriterium 2.3: Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />

Lebensraumnetzwerke<br />

Von insgesamt 5.186.365 ha national bedeutsamen, unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />

Lebensraumnetzwerke werden durch die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen<br />

und des Weiteren Bedarfs 2.045 ha Fläche in Anspruch genommen.<br />

Die Summe der Verkehrsprojekte mit VB/VB-E und WB / WB* stellt einen negativen Beitrag<br />

zur Zielerreichung der Wiedervernetzung dar (siehe Kap. 4.3). Die zur Prüfung der Umwelt-<br />

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