Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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me der Emissionen, da der Rückgang bei den Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße<br />
die leichte Zunahme bei der Straße überkompensiert.<br />
Kriterium 2.1: Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von Naturschutzvorrangflächen<br />
Durch die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs<br />
(VB/VB-E sowie WB / WB*) werden voraussichtlich insgesamt 4.215 ha Naturschutzvorrangflächen<br />
in Anspruch genommen bzw. beeinträchtigt.<br />
Die Summe der Wirkungen durch Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren<br />
Bedarfs auf Naturschutzvorrangflächen ist als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />
zu bewerten, da insgesamt mehr als 0,07 % der Naturschutzvorrangflächen Deutschlands<br />
von einer potenziellen Umsetzung der Summe der Verkehrsprojekte des VB/VB-E sowie WB<br />
/ WB* betroffen sind (zu den Bewertungsschwellen siehe Kap. 4.8.4).<br />
Kriterium 2.2: Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten lassen sich bei Umsetzung der<br />
Summe der Verkehrsprojekte mit VB/VB-E sowie WB/WB* in insgesamt 666 Fällen nicht<br />
gänzlich ausschließen. In 246 Fällen ist eine erhebliche Beeinträchtigung als wahrscheinlich<br />
anzunehmen. Dabei ist es möglich, dass einzelne Natura-2000-Gebiete mehrfach, teils von<br />
unterschiedlichen Verkehrsprojekten betroffen sind.<br />
Bezogen auf den in Kap. 4.8.4 dargestellten Bewertungsmaßstab ist die Summe der möglichen<br />
und wahrscheinlichen Beeinträchtigungen durch Verkehrsprojekte des VB/VB-E sowie<br />
WB/WB* von Natura-2000-Gebieten als deutlich negativer Beitrag zur Zielerreichung einzustufen.<br />
Unberührt davon bleibt, die Pflicht im Falle der weiteren Planung von Verkehrsprojekten<br />
des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs auf den nachfolgenden Planungsebenen<br />
eine weitergehende sorgfältige Prüfung der FFH-Verträglichkeit durchzuführen. Lassen sich<br />
erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete nicht sicher<br />
ausschließen, so ist ggf. ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen. Für jedes einzelne in<br />
den BVWP aufgenommene Verkehrsinfrastrukturaus- und -neubauprojekt ist spätestens in<br />
einem FFH-Ausnahmeverfahren sicherzustellen, dass die Kohärenz des Gebietsnetzes Natura<br />
2000 für alle betroffenen FFH-Lebensraumtypen und Arten trotz Durchführung der Projekte<br />
sichergestellt ist. Auf der Ebene des BVWP können diese raumkonkreten Prüfungen<br />
noch nicht durchgeführt werden, da der Planungsstand der Vorhaben dies noch nicht zulässt.<br />
Kriterium 2.3: Inanspruchnahme von unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />
Lebensraumnetzwerke<br />
Von insgesamt 5.186.365 ha national bedeutsamen, unzerschnittenen Kernräumen der BfN-<br />
Lebensraumnetzwerke werden durch die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen<br />
und des Weiteren Bedarfs 2.045 ha Fläche in Anspruch genommen.<br />
Die Summe der Verkehrsprojekte mit VB/VB-E und WB / WB* stellt einen negativen Beitrag<br />
zur Zielerreichung der Wiedervernetzung dar (siehe Kap. 4.3). Die zur Prüfung der Umwelt-<br />
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