Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
bvwp-2030-umweltbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
– Kriterium 2.4 umfasst ergänzend zu den UFR 1.000/1.500 die national bedeutsamen<br />
Lebensraumsachsen/-korridore (Kriterium 2.4.1 c). Diese Achsen bzw. Korridore<br />
kennzeichnen unabhängig von der aktuellen Zerschneidung durch Verkehrswege den<br />
großräumigen Zusammenhang der Kern- und Großräume des Lebensraumverbundes.<br />
Sie liegen für alle vier Anspruchstypen (Trockenlebensräume, Feuchtlebensräume,<br />
naturnahe Waldlebensräume und Großsäugerlebensräume) vor.<br />
– Dem Kriterium 2.4 wird zur Beurteilung der Ausbauprojekte auch das Kriterium „hervorragende<br />
Wiedervernetzungsabschnitte“ zugeordnet (Kriterium 2.4.2). Die Auswahl<br />
geht zurück auf das F+E-Vorhaben 3507 82 090 des Bundesamtes für Naturschutz<br />
(veröffentlicht in HÄNEL & RECK 2011). Dort wurden bundesweit prioritäre Wiedervernetzungsabschnitte<br />
an Straßen mit hoher Verkehrsstärke (DTV 24h >10.000 Kfz) ermittelt,<br />
die im ökologischen Vernetzungszusammenhang eine besonders schwerwiegende<br />
Zerschneidungswirkung entfalten. Die Wiedervernetzungsprioritäten liegen wie<br />
auch die Achsen/Korridore für vier Anspruchstypen (Trockenlebensräume, Feuchtlebensräume,<br />
naturnahe Waldlebensräume und Großsäugerlebensräume) und in 5 nationalen<br />
Bedeutungsklassen (1 entspricht der höchsten, 5 der niedrigsten Priorität aus<br />
nationaler Sicht) vor. Für die Zwecke des BVWP werden die Bedeutungsklassen 1-3<br />
ausgewählt und als „hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte“ bezeichnet (BfN<br />
2013).<br />
Für die Projektanmeldung der Neubauvorhaben und die Plausibilisierung sollen folgende<br />
Grundsätze gelten:<br />
1. Kernräume (UFR 250 bzw. Flächenkulisse des Kriteriums 2.3) sind möglichst zu umfahren.<br />
2. Querungen von nationalen Lebensraumachsen/-korridoren und Hauptverbundachsen der<br />
Länder sollen nach Möglichkeit vermieden werden.<br />
3. Trassen sollen nicht längs in den o.g. Achsen/Korridoren geführt werden.<br />
4. Die unvermeidbare Querung einer nationalen Achse oder eines ausgedehnten Kernraums<br />
(UFR 250) soll auf Engstellen der UFR mit guten Voraussetzungen zur Anlage von<br />
Tierquerungshilfen gelenkt werden.<br />
5. Bei unvermeidbarer Querung von national bedeutsamen Achsen/Korridoren, Hauptverbundachsen<br />
der Länder oder von UFR-Kernräumen ist die ökologisch begründete Aufweitung<br />
/ Aufwertung von verkehrstechnisch erforderlichen Ingenieurbauwerken und /<br />
oder die Anlage zusätzlicher Querungshilfen in die Kostenschätzung einzubeziehen.<br />
Ausbauvorhaben sollen in den Fällen durch Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen<br />
Durchlässigkeit qualifiziert werden, wenn sie „hervorragende Abschnitte zur Wiedervernetzung“<br />
betreffen. In einem solchen Fall ist von der projektmeldenden Stelle im Grundsatz<br />
ein geeignetes Bauwerk einzuplanen.<br />
Seite 25