Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
bvwp-2030-umweltbericht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bei Neu- und Ausbauvorhaben sind die Mindeststandards des Merkblattes für Tierquerungshilfen<br />
an Straßen (MAQ) – Grünbrücken in der Regel mit nutzbaren Breiten von mind. 30 bis<br />
50 m – zu berücksichtigen. Die projektmeldende Stelle war aufgefordert, zu begründen,<br />
wenn eine entsprechende zusätzliche Tierquerungshilfe - z. B. wegen bereits eingeplanter<br />
Tunnel oder Brückenbauwerke - nicht für notwendig erachtet wurde.<br />
Für die Netzebene werden die auf der Projektebene ermittelten Zerschneidungen, Zerschneidungslängen<br />
oder Flächeninanspruchnahmen auf geeignete Weise zusammengeführt.<br />
Zu Kriterium 2.5)<br />
Das Kriterium Flächeninanspruchnahme soll der Überprüfung dienen, inwieweit der BVWP<br />
<strong>zum</strong> Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, die Zunahme von Siedlungsund<br />
Verkehrsfläche zu reduzieren (30 ha-Ziel), beitragen kann. Das Kriterium wird somit primär<br />
für die Netzebene, d. h. zur Ermittlung der Wirkungen des BVWP insgesamt genutzt.<br />
Das Kriterium erfordert die überschlägige Abschätzung der Brutto-Flächeninanspruchnahme<br />
des Verkehrsweges einschließlich aller Verkehrsbegleitflächen (versiegelte und nicht versiegelte<br />
Verkehrsflächen einschl. Böschungsflächen, Dämme, Einschnitte). Wasserflächen der<br />
Bundeswasserstraßen sind nicht einzubeziehen. Als Grundlage dazu soll eine Darstellung<br />
der Brutto-Flächeninanspruchnahme je Projekt auch im Rahmen der Projektbewertung erfolgen<br />
(siehe Kap. 4.7.4.1). Eine Bewertung auf Projektebene für dieses Kriterium erfolgt nicht.<br />
Für die Gesamtplanebene wird ergänzend abgeschätzt, welcher Anteil der Flächeninanspruchnahme<br />
einer vollständigen Versiegelung unterliegt.<br />
Für die Trassenplausibilisierung aus Umweltsicht hat das Kriterium keine Bedeutung.<br />
Zu Kriterium 2.6)<br />
Im Rahmen der Ermittlung und Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Projekt- und auf<br />
Netzebene wird die Durchfahrungslänge von Überschwemmungsgebieten gemäß § 76 WHG<br />
durch eine Verkehrsinfrastrukturtrasse ermittelt und bewertet. Tunnelstrecken und Brückenbauwerke<br />
/ Aufständerungen werden konfliktvermeidend berücksichtigt, d. h. bei der Konfliktermittlung<br />
ausgeklammert.<br />
Für die Trassenplausibilisierung ist zu berücksichtigen, dass nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes<br />
die Funktion von Überschwemmungsgebieten für den Hochwasserschutz<br />
nicht eingeschränkt werden darf. Ist die Durchfahrung nicht vermeidbar, sind grundsätzlich<br />
Mehrkosten für eine das Überschwemmungsgebiet nicht beeinträchtigende Trassenführung<br />
(Brücke, Aufständerung) einzuplanen. Die projektmeldenden Stellen wurden aufgefordert,<br />
in den Fällen, in denen der Kostenschätzung eine technisch weniger aufwändige<br />
Lösung zugrunde gelegt wurde (z. B. Damm mit Durchlässen, externe Kompensation des<br />
Verlustes an Retentionsraum), die Machbarkeit gesondert zu begründen. Dies wurde im<br />
Rahmen der Trassenplausibilisierung geprüft.<br />
Zur summarischen Darstellung auf der Netzebene werden die Durchfahrungslängen der einzelnen<br />
Projekte ermittelt.<br />
Seite 26