Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Für insgesamt 66 Wiedervernetzungsabschnitte mit hervorragender Priorität kann im Rahmen<br />
der Berücksichtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Durchlässigkeit<br />
durch die Summe der Ausbauprojekte des Vordringlichen sowie Weiteren Bedarfs<br />
eine Wiedervernetzung ermöglicht werden. Bei insgesamt 24 Wiedervernetzungsabschnitten<br />
können durch Ausbauplanungen keine Wiedervernetzungen ermöglicht werden.<br />
In Bezug auf insgesamt 900 hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte, die zukünftig unzerschnittene<br />
Großräume sowie Achsen/Korridore der BfN-Lebensraumnetzwerke wieder<br />
verbinden sollen, stellt eine Entschneidung von im Saldo 42 Wiedervernetzungsabschnitten<br />
einen positiven Beitrag zur Zielsetzung der Wiedervernetzung von zerschnittenen Lebensraumnetzwerken<br />
dar. Es können somit ca. 4,7 % der erzielten Wiedervernetzungsabschnitte<br />
durch die Summe der Ausbauprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs „entschnitten“<br />
werden (vgl. Bewertungsschwellen in Tab. 20).<br />
Kriterium 2.5: Flächeninanspruchnahme gemäß Nachhaltigkeitsstrategie<br />
Das Kriterium Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
der Bundesregierung, die Inanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsfläche dauerhaft<br />
zu reduzieren. Dazu wird ein konkreter Zielwert von bundesweit 30 ha Flächeninanspruchnahme<br />
pro Tag vorgegeben (siehe Kap. 4.3). Dieser Zielwert lässt sich aber nur dann<br />
für eine Bewertung nutzen, wenn sich für die Umsetzung einer Summe von Aus- und Neubauprojekten<br />
ein konkreter Umsetzungszeitraum nennen lässt. Dies ist für die Summe der<br />
Maßnahmen des VB/VB-E und des WB/WB* nicht möglich. Wenn man die Größenordnungen<br />
vergleicht, zeigt sich, dass die Summe der Flächeninanspruchnahme mit 25.297 ha für<br />
die Projekte des VB/VB-E und WB/WB* etwa 60 % über dem Wert der Flächeninanspruchnahme<br />
für die Projekte des VB/VB-E liegt. Die Straßen haben auch hier den größten Anteil<br />
von etwa 22.366 ha, davon versiegelt würden etwa 10.534 ha.<br />
Kriterium 2.6: Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten<br />
Überschwemmungsgebiete werden insgesamt auf einer Länge von 174,4 km durch die<br />
Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs zerschnitten.<br />
Die Gesamtlänge aller Neubauprojekte und Projekte mit Neubauanteil des Vordringlichem<br />
und Weiteren Bedarfs beträgt 6.792 km. Die Zerschneidungslänge von Überschwemmungsgebieten<br />
durch Verkehrsprojekte des Vordringlichen und Weiteren Bedarfs entspricht somit<br />
ca. 2,6 % der Gesamtlänge aller Neubauprojekte und Projekte mit Neubauanteil des Vordringlichen<br />
und Weiteren Bedarfs und ist gemäß Tab. 20 als negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />
des Hochwasserschutzes zu werten.<br />
Kriterium 2.7: Durchfahrung von Wasserschutzgebieten<br />
Für die Summe der Verkehrsprojekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfs im<br />
BVWP 2030 wurde eine Zerschneidung von Wasserschutzgebieten auf einer Gesamtlänge<br />
von insgesamt 110,2 km ermittelt.<br />
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