Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Kriterien Bilanzgröße Bewertung<br />
2.3<br />
2.4<br />
- wahrscheinlich 246 Anzahl Gebiete<br />
Inanspruchnahme von unzerschnittenen<br />
Kernräumen der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />
Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen<br />
sowie Achsen/Korridoren der BfN-<br />
Lebensraumnetzwerke<br />
2.4.1a) Großräume der Feucht-, Trockenund<br />
Waldlebensräume 1.186,2<br />
2.4.1b) Großsäugerlebensräume<br />
2.045,2 Fläche [ha] -<br />
1.998,9<br />
Zerschneidungslänge<br />
[km]<br />
Zerschneidungslänge<br />
[km]<br />
2.4.1c) National bedeutsame Lebensraumachsen/-korridoren<br />
109 Anzahl -<br />
2.4.2) Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken<br />
bei Ausbauprojekten<br />
- „entschnitten“ 66 Anzahl<br />
- nicht „entschnitten“ 24 Anzahl<br />
+<br />
2.5 Flächeninanspruchnahme 25.296,7 Fläche [ha]<br />
2.6<br />
174,4<br />
2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 110,2<br />
Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten<br />
Zerschneidungslänge<br />
[km]<br />
Zerschneidungslänge<br />
[km]<br />
2.8<br />
Zerschneidung von Unzerschnittenen verkehrsarmen<br />
Räumen (UZVR)<br />
106.032,8 Fläche [ha] --<br />
2.9<br />
Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von<br />
Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes<br />
11.653,7 Fläche [ha] -<br />
*) Eine Monetarisierung entfällt, da aufgrund des fehlenden zeitlichen Realisierungshorizontes für die Projekte<br />
des WB/WB* eine Barwert-Berechnung nicht möglich ist<br />
Wie bei den Ergebnissen für die Projekte des VB/VB-E in Kap. 7.2.2 bereits dargestellt, gilt<br />
auch hier, dass die Bewertung der Auswirkungen dahingehend relativierbar ist, dass die im<br />
<strong>Umweltbericht</strong> zugrunde gelegten Trassenvarianten lediglich Lösungsvarianten darstellen.<br />
Erst im Rahmen der Trassenkonkretisierung in den nachfolgenden Planungsstufen lässt sich<br />
der Betroffenheitsumfang genauer ermitteln. Dabei ist zu erwarten, dass mit der Trassenkonkretisierung<br />
auch eine weitergehende räumliche Optimierung stattfindet, so dass Flächenbeanspruchungen<br />
und Beeinträchtigungen von Naturschutzvorrangflächen voraussichtlich<br />
weiter minimiert werden können. Verbleibende Beeinträchtigungen werden im Rahmen<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, im Rahmen wasserrechtlicher Ausgleichsregelungen<br />
sowie im Rahmen der entsprechenden gebietsbezogenen Schutzvorschriften durch<br />
Begleitmaßnahmen zu kompensieren sein. Die Planung derartiger Kompensationsmaßnahmen<br />
ist aber erst Gegenstand der einzelnen Zulassungsverfahren.<br />
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