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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Kriterien Bilanzgröße Bewertung<br />

2.3<br />

2.4<br />

- wahrscheinlich 246 Anzahl Gebiete<br />

Inanspruchnahme von unzerschnittenen<br />

Kernräumen der BfN-Lebensraumnetzwerke<br />

Zerschneidung von unzerschnittenen Großräumen<br />

sowie Achsen/Korridoren der BfN-<br />

Lebensraumnetzwerke<br />

2.4.1a) Großräume der Feucht-, Trockenund<br />

Waldlebensräume 1.186,2<br />

2.4.1b) Großsäugerlebensräume<br />

2.045,2 Fläche [ha] -<br />

1.998,9<br />

Zerschneidungslänge<br />

[km]<br />

Zerschneidungslänge<br />

[km]<br />

2.4.1c) National bedeutsame Lebensraumachsen/-korridoren<br />

109 Anzahl -<br />

2.4.2) Wiedervernetzung von Lebensraumnetzwerken<br />

bei Ausbauprojekten<br />

- „entschnitten“ 66 Anzahl<br />

- nicht „entschnitten“ 24 Anzahl<br />

+<br />

2.5 Flächeninanspruchnahme 25.296,7 Fläche [ha]<br />

2.6<br />

174,4<br />

2.7 Durchfahrung von Wasserschutzgebieten 110,2<br />

Durchfahrung von Überschwemmungsgebieten<br />

Zerschneidungslänge<br />

[km]<br />

Zerschneidungslänge<br />

[km]<br />

2.8<br />

Zerschneidung von Unzerschnittenen verkehrsarmen<br />

Räumen (UZVR)<br />

106.032,8 Fläche [ha] --<br />

2.9<br />

Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von<br />

Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes<br />

11.653,7 Fläche [ha] -<br />

*) Eine Monetarisierung entfällt, da aufgrund des fehlenden zeitlichen Realisierungshorizontes für die Projekte<br />

des WB/WB* eine Barwert-Berechnung nicht möglich ist<br />

Wie bei den Ergebnissen für die Projekte des VB/VB-E in Kap. 7.2.2 bereits dargestellt, gilt<br />

auch hier, dass die Bewertung der Auswirkungen dahingehend relativierbar ist, dass die im<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zugrunde gelegten Trassenvarianten lediglich Lösungsvarianten darstellen.<br />

Erst im Rahmen der Trassenkonkretisierung in den nachfolgenden Planungsstufen lässt sich<br />

der Betroffenheitsumfang genauer ermitteln. Dabei ist zu erwarten, dass mit der Trassenkonkretisierung<br />

auch eine weitergehende räumliche Optimierung stattfindet, so dass Flächenbeanspruchungen<br />

und Beeinträchtigungen von Naturschutzvorrangflächen voraussichtlich<br />

weiter minimiert werden können. Verbleibende Beeinträchtigungen werden im Rahmen<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, im Rahmen wasserrechtlicher Ausgleichsregelungen<br />

sowie im Rahmen der entsprechenden gebietsbezogenen Schutzvorschriften durch<br />

Begleitmaßnahmen zu kompensieren sein. Die Planung derartiger Kompensationsmaßnahmen<br />

ist aber erst Gegenstand der einzelnen Zulassungsverfahren.<br />

--<br />

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