Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Eine Durchfahrung von Wasserschutzgebieten durch Verkehrsprojekte kann somit einen<br />
negativen Beitrag zur Zielerreichung des Wasserschutzes bedeuten.<br />
Die Gesamtlänge aller Neubau- und Mischprojekte mit VB/VB-E beträgt 4.414 km. Die<br />
Durchfahrungslänge von Wasserschutzgebieten durch Verkehrsprojekte des Vordringlichen<br />
Bedarfs entspricht bei einer Länge von 80,2 km somit 1,8 % der Gesamtlänge aller Neubauund<br />
Mischprojekte mit VB/VB-E und ist gemäß Tab. 20 als negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />
des Wasserschutzes zu werten.<br />
Da die bewerteten Trassenvarianten lediglich Lösungsmöglichkeiten darstellen, ist es möglich,<br />
dass die Durchfahrung von Wasserschutzgebieten im Zuge der tatsächlichen Linienbestimmung<br />
der Verkehrsprojekte weiter verringert werden kann.<br />
Kriterium 2.8: Zerschneidung Unzerschnittener Verkehrsarmer Räume (UZVR > 100<br />
qkm nach BfN)<br />
Unzerschnittene verkehrsarme Räume sind auf einer Fläche von 85.293 ha von Zerschneidungen<br />
durch die Verkehrsprojekte des VB/VB-E betroffen.<br />
Gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sollen Verkehrswege landschaftsgerecht geführt, gestaltet<br />
und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der<br />
Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie<br />
möglich gehalten werden. Gleichzeitig sind großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume<br />
vor weiterer Zerschneidung zu bewahren (§ 1 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG). Die<br />
Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung fordert diesbezüglich, dass der derzeitige Anteil<br />
der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume größer und gleich 100 km 2 erhalten bleiben soll.<br />
Die Zerschneidung dieser UZVR > 100 qkm ist somit als negativer Beitrag zur Zielerreichung<br />
(vgl. Kap. 4.3) zu werten.<br />
Insgesamt existieren in Deutschland 8.244.536 ha UZVR > 100 qkm. Durch die Verkehrsprojekte<br />
mit VB/VB-E verkleinert sich der derzeitige Flächenumfang der UZVR-Flächen somit<br />
um 1,0 %. Das Ziel der Erhaltung des Anteils unzerschnittenen verkehrsarmen Räume<br />
(UZVR ≥ 100 km²) wird somit entsprechend der zugrunde gelegten Bewertungsschwellen in<br />
Tab. 20 verfehlt und liegt noch in der Bewertungsstufe „negativer Beitrag zur Zielerreichung“.<br />
Eine konkretere Ermittlung des Anteils der Verkleinerung von UZVR-Flächen der einzelnen<br />
Verkehrsprojekte wird im Rahmen der Linienbestimmung und auf der raumordnerischen<br />
Ebene erfolgen. Es ist zu erwarten, dass sich die durch die Konkretisierung der Trassenplanung<br />
auf den nachfolgenden Planungsebenen die Durchschneidung von UZVR ≥ 100 km²<br />
noch einmal vermindern wird.<br />
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