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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Abb. 27:<br />

Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (NMVOC) nach Quellkategorien<br />

34<br />

Die für Deutschland festgelegten Emissionshöchstmengen der europäischen NEC-Richtlinie<br />

2001/81/EG betragen für Kohlenwasserstoffe ohne Methan (NMVOC) 995 Tsd. t/a. Dieser<br />

Wert wird seit 2011 eingehalten.<br />

Feinstaub (PM10, PM2,5)<br />

Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig<br />

von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden<br />

PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (µm),<br />

PM2,5 mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 µm und ultrafeine Partikel mit einem<br />

Durchmesser von weniger als 0,1 µm.<br />

Primärer Feinstaub entsteht durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen insbesondere mit Dieselmotoren,<br />

Kraft- und Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Me-<br />

34 Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_nmvoc-emi_2015-06-01.pdf<br />

(Zugriff am 01.12.2015)<br />

Seite 110

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