Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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gegangen werden. Die Herausforderung für die Naturschutzpolitik der kommenden Jahre<br />
wird es sein, neben den quantitativen Zielen des Gebietsschutzes auch die Qualität der Lebensräume<br />
in diesen Flächen zu erhöhen bzw. dauerhaft zu sichern.<br />
5.3.2 Natura 2000-Gebiete<br />
Das Netz Natura 2000 (siehe § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG) stellt ein EU-weites Netz von<br />
Schutzgebieten <strong>zum</strong> Erhalt der in der EU gefährdeten Lebensräume und Arten dar. Es setzt<br />
sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG<br />
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung<br />
der wildlebenden Vogelarten) und den Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie<br />
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen). Die mögliche Beeinträchtigung von Natura<br />
2000-Gebieten durch den BVWP wird im Rahmen von Kriterium 2.2 anhand einer Natura<br />
2000-Erheblichkeitsabschätzung ermittelt und bewertet.<br />
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt aller im europäischen Gebiet natürlicherweise<br />
vorkommenden Vogelarten und die Gewährleistung eines für deren langfristiges Überleben<br />
ausreichenden Bestandes. Im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind besonders gefährdete<br />
bzw. schutzwürdige Arten aufgelistet. Insgesamt handelt es sich dabei um zurzeit 190 Arten<br />
bzw. Unterarten, wovon nahezu 100 Arten in Deutschland vorkommen. 14<br />
Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen<br />
Union zu erhalten. Um das zu erreichen soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und<br />
Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden.<br />
Dies soll neben dem eigentlichen Schutz der einzelnen Habitate insbesondere durch ein kohärentes<br />
Netz an Schutzgebieten erreicht werden. Dazu ist Deutschland in drei biogeografische<br />
Regionen (alpin, atlantisch, kontinental) unterteilt.<br />
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass in Deutschland bereits erhebliche Anstrengungen<br />
<strong>zum</strong> Aufbau eines repräsentativen Natura 2000-Gebietsnetzes unternommen<br />
worden sind. 15 Insgesamt wurden 5.346 Natura 2000-Gebiete gemeldet (Stand: Oktober<br />
2013), wobei sich FFH- und Vogelschutzgebiete <strong>zum</strong> Teil räumlich überlagern (Abb. 9). Die<br />
Natura 2000-Gebiete setzen sich aus 740 Vogelschutzgebieten (SPA – Special Protection<br />
Areas) und 4.606 FFH-Gebieten zusammen. Insgesamt haben sie einen Anteil von knapp<br />
15,4 % der Landfläche Deutschlands (etwa 54.900 km 2 ). Dabei entfallen 11,2 % (40.110<br />
km 2 ) auf die Vogelschutzgebiete und 9,3 % (33.235 km 2 ) auf die FFH-Gebiete. Hinzu kom-<br />
14 https://www.bfn.de/0316_lr_intro.html (Zugriff am 01.12.2015)<br />
15 BfN (2008): Hintergrundinfo – Naturschutz/ Biologische Vielfalt/ Daten zur Natur – Daten zur Natur ermöglichen Standortbestimmung<br />
zur Erhaltung der biologischen Vielfalt. Bonn, 24.04.2008<br />
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