Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan
bvwp-2030-umweltbericht
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Tab. 16:<br />
Bewertungspunkte für die Gesamtbewertung <strong>zum</strong> Umweltbeitrag zur Projektbewertung,<br />
Teil 2<br />
Ergebnisklasse der Bewertung<br />
je Kriterium<br />
Bewertungspunkte für Kriterien<br />
mit hoher Gewichtung<br />
Bewertungspunkte für Kriterien<br />
mit einfacher Gewichtung<br />
Hohe<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
Mittlere<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
Geringe<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
5 Punkte 3 Punkte<br />
3 Punkte 2 Punkte<br />
1 Punkt 1 Punkt<br />
In der Summe sind maximal 32 Bewertungspunkte und minimal 8 Bewertungspunkte erreichbar.<br />
Da mit dem Mittelwertverfahren Ergebnisse möglich sind, bei denen mehrere hohe Umweltbetroffenheiten<br />
durch viele geringe Umweltbetroffenheiten zu einem aussageschwachen<br />
mittleren Gesamtergebnis führen, sollen zusätzliche Bewertungsregeln im Sinne eines Maximalwertprinzips<br />
sicher stellen, dass bereits einzelne hohe Umweltbetroffenheiten insbesondere<br />
in den höher bewerteten Kriterien zu einem entsprechend hohen Gesamtergebnis<br />
führen. Tab. 17 stellt die Bewertungsregeln dar.<br />
Tab. 17:<br />
Bewertungsrahmen für die Gesamtbewertung <strong>zum</strong> Umweltbeitrag, Teil 2 (Neubau)<br />
Ergebnisklasse<br />
Hohe<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
Mittlere<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
Geringe<br />
Umwelt-Betroffenheit<br />
Kriterienausprägung<br />
22-32 Bewertungspunkte<br />
oder<br />
„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 2 Kriterien mit hoher<br />
Gewichtung (2.1 - 2.4)<br />
oder<br />
„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 3 Kriterien mit einfacher<br />
Gewichtung (2.6 - 2.9)<br />
13-21 Bewertungspunkte<br />
oder<br />
„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 1 Kriterium<br />
8 - 12 Bewertungspunkte<br />
Bei Ausbauvorhaben der Verkehrswege Straße und Schiene wird, wie bereits in Kap. 4.7.2<br />
dargestellt, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie im Verhältnis zu Neubauvorhaben<br />
eine geringere Konfliktintensität aufweisen. Im Rahmen des Umweltbeitrags zur Projektbewertung<br />
Teil 2 werden daher für Ausbauvorhaben ausschließlich die Kriterien Nr. 2.2 „Natura<br />
2000-Verträglichkeitseinschätzung“, 2.5 „Flächeninanspruchnahme“ und 2.4.2 „Wiedervernetzungsabschnitte“<br />
betrachtet. Für die bei Ausbauvorhaben nicht bewerteten Kriterien<br />
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