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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Tab. 16:<br />

Bewertungspunkte für die Gesamtbewertung <strong>zum</strong> Umweltbeitrag zur Projektbewertung,<br />

Teil 2<br />

Ergebnisklasse der Bewertung<br />

je Kriterium<br />

Bewertungspunkte für Kriterien<br />

mit hoher Gewichtung<br />

Bewertungspunkte für Kriterien<br />

mit einfacher Gewichtung<br />

Hohe<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

Mittlere<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

Geringe<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

5 Punkte 3 Punkte<br />

3 Punkte 2 Punkte<br />

1 Punkt 1 Punkt<br />

In der Summe sind maximal 32 Bewertungspunkte und minimal 8 Bewertungspunkte erreichbar.<br />

Da mit dem Mittelwertverfahren Ergebnisse möglich sind, bei denen mehrere hohe Umweltbetroffenheiten<br />

durch viele geringe Umweltbetroffenheiten zu einem aussageschwachen<br />

mittleren Gesamtergebnis führen, sollen zusätzliche Bewertungsregeln im Sinne eines Maximalwertprinzips<br />

sicher stellen, dass bereits einzelne hohe Umweltbetroffenheiten insbesondere<br />

in den höher bewerteten Kriterien zu einem entsprechend hohen Gesamtergebnis<br />

führen. Tab. 17 stellt die Bewertungsregeln dar.<br />

Tab. 17:<br />

Bewertungsrahmen für die Gesamtbewertung <strong>zum</strong> Umweltbeitrag, Teil 2 (Neubau)<br />

Ergebnisklasse<br />

Hohe<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

Mittlere<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

Geringe<br />

Umwelt-Betroffenheit<br />

Kriterienausprägung<br />

22-32 Bewertungspunkte<br />

oder<br />

„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 2 Kriterien mit hoher<br />

Gewichtung (2.1 - 2.4)<br />

oder<br />

„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 3 Kriterien mit einfacher<br />

Gewichtung (2.6 - 2.9)<br />

13-21 Bewertungspunkte<br />

oder<br />

„hohe Umweltbetroffenheit“ bei mind. 1 Kriterium<br />

8 - 12 Bewertungspunkte<br />

Bei Ausbauvorhaben der Verkehrswege Straße und Schiene wird, wie bereits in Kap. 4.7.2<br />

dargestellt, grundsätzlich davon ausgegangen, dass sie im Verhältnis zu Neubauvorhaben<br />

eine geringere Konfliktintensität aufweisen. Im Rahmen des Umweltbeitrags zur Projektbewertung<br />

Teil 2 werden daher für Ausbauvorhaben ausschließlich die Kriterien Nr. 2.2 „Natura<br />

2000-Verträglichkeitseinschätzung“, 2.5 „Flächeninanspruchnahme“ und 2.4.2 „Wiedervernetzungsabschnitte“<br />

betrachtet. Für die bei Ausbauvorhaben nicht bewerteten Kriterien<br />

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