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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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Kriterien Bilanzgröße Bewertung<br />

2.8<br />

2.9<br />

Zerschneidung von Unzerschnittenen verkehrsarmen<br />

Räumen (UZVR)<br />

Inanspruchnahme / Beeinträchtigung von<br />

Vorrangflächen des Kulturgüter- und Landschaftsschutzes<br />

85.293,2 Fläche [ha] -<br />

7.004,8 Fläche [ha] -<br />

Wie in Tab. 31 dargestellt, werden die Verkehrsprojekte des Vordringlichen Bedarfs und des<br />

Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung verkehrsträgerübergreifend hinsichtlich ihrer<br />

Wirkungen in Bezug auf die monetarisierten und nicht monetarisierten Kriterien bewertet. Die<br />

Bewertungen werden im Folgenden für die einzelnen Bewertungskriterien näher erläutert.<br />

Kriterium 1.1: Geräuschbelastung innerorts<br />

Durch die geplanten Verkehrsinfrastrukturprojekte für den Bereich Straße und Schiene<br />

kommt es einerseits zur Entlastung der Wohnbevölkerung und teilweise auch zu zusätzlichen<br />

Belastungen. Die stärksten Effekte zeigen sich bei den Schienenwegeprojekten. Insgesamt<br />

überwiegt die Anzahl der entlasteten Personen: Während in der Summe über alle Verkehrsträger<br />

etwa 833 Tsd. Einwohner neu- bzw. zusätzlich mit Lärm belastet werden, werden<br />

2.274 Tsd. Einwohner entlastet. Im Saldo ergibt sich daraus ein positiver Umweltnutzen<br />

von 3.285 Mio. Euro.<br />

Kriterium 1.2: Geräuschbelastung außerorts<br />

Durch die geplanten Verkehrsinfrastrukturprojekte für den Bereich Straße und Schiene<br />

kommt es auch zu Veränderungen der Lärmbelastung außerorts. Hierbei überwiegen zusätzliche<br />

Belastungen. Diese Belastungen lassen sich nur eingeschränkt monetärer bewerten.<br />

Für die Nutzen-Kosten-Analyse wurde der Ansatz gewählt, den Umfang fiktiver Lärmschutzwände,<br />

die die Belastung des unbesiedelten Freiraums vermeiden würden, zu berechnen.<br />

Anders als bei der Geräuschbelastung innerorts treten außerorts die mit Abstand stärksten<br />

Effekte bei der Straße auf. Während in der Summe über alle Straßenvorhaben fiktive Lärmschutzwände<br />

in der Größenordnung von 8.938 Tsd. qm berechnet wurden, wurden in der<br />

Summe über alle Schienenwegeprojekte fiktive Lärmschutzwände in der Größenordnung von<br />

lediglich 131 Tsd. qm berechnet. Insgesamt errechnet sich daraus ein negativer Umweltnutzen<br />

von 2.049 Mio. Euro.<br />

Kriterium 1.3: Kohlendioxid-Emissionen<br />

Die Projekte aller drei Verkehrsträger führen zu einer Verlagerung von Verkehrsströmen, so<br />

dass sich der Energieaufwand und damit die CO 2 -Emissionen des Verkehrs ändert. Zudem<br />

wird auch beim Bau der Verkehrswege Energie aufgewendet, was über die sog. Lebenszyklus-Emissionen<br />

ebenfalls in die CO 2 -Bilanz eingerechnet wird.<br />

Die Energie- und CO 2 -Bilanz der einzelnen Verkehrsträger ist unterschiedlich. Während bei<br />

den Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraßen insgesamt eine Einsparung von CO 2 -<br />

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