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Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan

bvwp-2030-umweltbericht

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trachtung im URE-Verfahren <strong>zum</strong> BVWP 2003 basiert der Umweltbeitrag zur Projektbewertung<br />

aber dennoch auf einer trassenscharfen und quantifizierten Beurteilung von direkten<br />

und indirekten Beeinträchtigungen. Jedem Projekt liegt eine konkrete Trassierungsachse<br />

zugrunde. Die Bewertung erfolgt für die Kriterien der Nutzen-Kosten-Analyse monetär und<br />

für die Kriterien des Umweltbeitrags Teil 2 verbal anhand einer dreistufigen ordinalen Skala<br />

(geringe, mittlere, hohe Umweltbetroffenheit).<br />

Für einen Vergleich der Projekte zueinander ist eine Aggregation der Ergebnisse je Kriterium<br />

auf Projektebene notwendig. Vorgesehen ist eine Aggregation zu insgesamt zwei Teilergebnissen<br />

je Projektbewertung:<br />

1) Nutzensumme Umwelt für jedes monetarisierte umweltbezogene<br />

Kriterium der NKA 2<br />

2) Aggregierte „Umwelt-Betroffenheit“ für jedes nicht monetarisierte Kriterium<br />

(einschließlich Natura 2000-Verträglichkeitseinschätzung).<br />

Alle Ergebnisse des Umweltbeitrags zur Projektbewertung werden in einem Projektdossier in<br />

Text und Karte dokumentiert und in das Projektinformationssystem (PRINS) eingestellt sowie<br />

im Anhang zu diesem <strong>Umweltbericht</strong> aufgelistet. Die Dossiers können im Internet unter<br />

www.bvwp2030.de eingesehen werden.<br />

4.7.2 Prüfgegenstand und Prüfumfang<br />

Grundsätzlich wird für jedes noch nicht planfestgestellte Neu- und Ausbauprojekt eine umweltbezogene<br />

Bewertung bzw. Beurteilung anhand der in Kap. 4.4 dargestellten Kriterien<br />

durchgeführt.<br />

Für Ausbaumaßnahmen der Verkehrswege Straße und Schiene ist allerdings im Rahmen<br />

des Umweltbeitrags Teil 2 (umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung) ein reduziertes<br />

Prüfprogramm vorgesehen. Ausbaumaßnahmen finden durchweg in bereits vorbelasteten<br />

Bereichen statt. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastung ist in Bezug auf Zerschneidungseffekte<br />

als auch auf Eingriffe in Naturschutzvorrangflächen davon auszugehen, dass Ausbauprojekte<br />

eine gegenüber Neubauprojekten deutlich reduzierte Eingriffserheblichkeit aufweisen.<br />

Der Ausbau ermöglicht darüber hinaus häufig, dass z.B. die Durchlässigkeit der Trasse<br />

oder die Kollisionsgefährdung entlang der Trasse durch Maßnahmen nach dem neuesten<br />

Stand der Technik verbessert werden. Für Ausbauvorhaben Straße und Schiene wird die<br />

Projektprüfung daher auf folgende nicht-monetarisierte Kriterien beschränkt:<br />

Erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten (Kriterium 2.2),<br />

Hervorragende Wiedervernetzungsabschnitte (Kriterium 2.4.2),<br />

2 Der Begriff des „Nutzens“ ist hier technisch zu verstehen. Ein monetarisierbarer Nutzen kann positiv und negativ ausfallen. Ein<br />

negativer Nutzen entspricht aus Umweltsicht einer negativen Veränderung der Umweltqualität bzw. einer Zunahme von Umweltrisiken<br />

oder Beeinträchtigungen. Ein positiver Nutzen entspricht einer positiven Veränderung der Umweltqualität bzw. einer<br />

Abnahme von Umweltrisiken oder Beeinträchtigungen.<br />

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